Vorwort zur ersten Änflogc.
Die Kenntniß der allgemeinen wirthschaftlichen Gesetze,
Welche den Inhalt der Volkswirthschaftslehre bilden, ist
geraume Zeit hindurch ausschließlich nur für bestimmte
Berufskreise als Bedürfniß erachtet worden. Selbst
angesichts der täglich wachsenden Theilnahme, mit welcher
sich unsere Zeit den wirthschaftlichen Tagesfragen zu
wendet, wird Vertrautheit mit ben einfachsten volkswirth-
schaftlichen Wahrheiten noch nicht als ein unentbehrlicher
Bestandtheil allgemeiner Bildung anerkannt. Diese That
sache mag zum Theil durch den eigenen, noch keineswegs
abgeschlossenen Entwickelungsgang dieser verhaltniß-
mäßig jungen Wissenschaft bedingt erscheinen, beruht
aber übrigens auf denselben Gründen, welche ver-
anlassen, daß jedes Wissen zunächst ein Sondereigen-
thum engerer Kreise bleibt nnb erst tut Laufe der Zeit,
nachdem es selbst eine tiefere Ausbildung erlangt hat,