Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

Schluß. 
Die Ergebnisse unserer Untersuchung lassen sich in folgenden 
Sätzen zusammenfassen. 
Die deutsche Bankverfassung hat sich in dem Vierteljahrhundert 
ihres Bestehens im großen Ganzen vortrefflich bewährt. Zwar wäre 
vom Gesichtspunkte des deutschen Geldwesens und seiner Regelung 
betrachtet, die Aufhebung der Notenrechte der Privatnotenbanken er 
wünscht, aber dieses Ziel erscheint ans politischen Gründen nicht er 
reichbar. Für die Erhaltung der Grundlagen, auf welchen die 
Reichsbank errichtet ist, spricht nicht nur die praktische Erfahrung 
mit allen großeil Notenbanken und die bisherige glänzende Wirksam- 
keit der Reichsbank selbst, sondern auch eine Reihe dlirchschlagender 
Gründe theoretischer Natur; wohl alle Fachleute des In- lind Aus 
landes billigen dein „gemischten System" große Vorzüge vor der 
reinen Staatsbank git. Um der Reichsbank auch für die Zukunft 
eine gedeihliche Entwickeluiig zii ermöglichen, erscheinen jedoch Ände 
rungen notwendig all einzelnen zahlenmäßigen Abmessuilgeil des 
Vankgesetzes, deren Festsetzung nicht von principiellen Punkten aus 
strikt bestimmt werden kann; nämlich eine Erhöhung des Grundkapitals 
der Reichsbank uild esile Erweiterung ihres steuerfreien Notenkon- 
tingellts. Zwecknläßigerweise ließe sich mit dieser letzteren Änderung 
eine Modifikation des Kontingelltierungssystems selbst verbiilden, 
durch welche die Diskoiltpolitik der Reichsbailk unabhängiger gemacht 
würde. Die Grundsätze, welche die Reichsbank bei ihrer Kredit 
gewährung llild ihrer Diskontpolitik befolgt, ssild im Jilteresse ihrer 
eigeneil Solidität nnb sin Interesse der Sicherheit des deutscheil 
Geldwesens ill vollem Umfang gerechtfertigt; ihre Preisgabe wäre 
eine schwere Verkennung des Wesens nnb der Aufgaben einer 
Zentralnotenbailk. 
Weiln man bei der Erneuerung des Bankgesetzes die Gruild- 
lagen, M bemüht i)abeii, bestehen Ï# unb remítete 
heilen durch zeitgemäße Reformen umgestaltet, borni wird auch in 
Zukunft das deutsche Notenwesen seine großen und wichtigen Auf 
gaben in derselben vorzüglichen Weise erfüllen, wie in den fünfund- 
SmanaiQ Mten, mete# feit bet Begtimbimg bet beui#en Bmtb 
Verfassung verflossen sind.
	        
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