Full text: Wirtschaftlichkeitslehre

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Und nun zur Rationalisierung der Wohnung selbst, Viele neuere 
Baufachleute vertreten die Einfachheit, die Zweckdienlichkeit und 
die Einheitlichkeit der Wohnungen, so z. B. Professor Wichert 
(Frankfurter Zeitung vom 9. Dezember 1927), Gropius (Stuttgart), 
Otto Polak-Hellwig (Wien), Le Corbuzier (Genf) u. a. Nach Wichert 
ist das einzig gültige das Zweckdienliche, der Funktionalismus; die 
Architektur der Wohngebäude ist zu erklären als »der Spielraum 
für die in der herrschenden Gesellschaftsform wirkenden Trieb- und 
Willenskräfte«, als »reiner Ausdruck des Lebensgefühles«, der 
»geistigen Mechanik der Zeit«. Die neue Bauweise könnte man 
:unktionelle oder stereometrische Bauweise nennen. »Immer allge- 
meiner wird die Geltung der: Technik, der Wirtschaft, der Wissen- 
schaft, immer einheitlicher die Lebensgewohnheiten auf der ganzen 
Erde.« Der Kampf um das flache Dach sei das Bild eines viel 
größeren Vorganges: »aus einer individuellen Kultur will sich rein 
universale Kultur entwickeln«; »die individuellen Komponenten des 
Lebens — Nation, Landschaft, Rasse — verlieren immer mehr an 
Kraft« (?); »die traditionsgebundenen Individualwerte müssen der 
neuen Zukunft geopfert werden« ... 
Wenn wir schon jetzt behaupten, daß in den Gedanken dieser 
Neuerer zwar ein richtiger Kern enthalten ist, daß sie aber viel zu 
weit gehen, wollen wir, ehe wir diese Kritik näher begründen, 
zunächst im einzelnen darstellen, wie sie sich die Wohnung der 
»neuen Sachlichkeit«, die »Wohnung ohne Sorgen« denken. Oberster 
Grundsatz ist: sachliche, klare, einfache Gestaltung. Die Ablagerung 
von Schmutz und Staub ist möglichst zu vermeiden (was nützt 
aber die dagegen im Innern gefeite Wohnung, wenn dank unzu- 
länglicher Straßenpflege immer wieder Staub von außen in sie 
äringt?). Eine Folge dieser Grundsätze ist: glatte Fußböden, glatte 
Wände, nur wenige oder noch lieber gar keine Bilder, keine 
schweren Vorhänge oder gar »Makartbuketts« und Nippes, kurz: 
Verbannung alles Arabeskenhaften. Den gleichen Gesetzen unterliegt 
auch die Gliederung der Wohnung und die Gestaltung ihrer Be- 
standteile: nicht eine »Flucht« von Räumen zu Wohn- und Gesellig- 
keitszwecken, sondern ein größerer Raum, der in eine »Wohn- 
abteilung« (moderner wäre es, zu sagen: »Abteil«) und ein »Speise- 
segment«, deren Trennung durch ein bis zwei Stufen (Bitte, nicht 
zu stolpern!) bezeichnet wird; das Speisesegment ist unmittelbar 
mit dem »Küchenraum« — 6 bis 8 Quadratmeter groß — verbunden,
	        
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