Full text : Der Zukunftsstaat und die Lösung der socialen Frage

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schieben,  indem  die  Gründer  gesetzlich  verpflichtet  werden,  die  Hälfte
des  Gründungskapitals  zuvor  aus  eigenen  Mitteln  aufzubringen,
die  Actien,  welche  den  Betrag  dieser  Mittel  nicht  übersteigen  dürfen
und  ans  die  Namen  der  Gründer  auszufertigen  sind,  5—10  Jahre
außer  Cours  zu  setzen  und  während  dieser  Zeit,  bei  einer  staatlichen
Behörde  dcponirt,  unverkäuflich  zu  lassen,  sie  also  auch  nicht  an
die  Börse  zu  bringen.  Die  zweite  Hälfte  der  Actien  muß  vor  der
ersteren  die  Priorität  erhalten,  damit  bei  einer  etwa  nöthig  werdenden
Liquidation  die  Actien  der  Gründer  Behufs  Deckung  der  Passiva
zunächst  zur  Verwendung  kommen  tonnen.
Es  erscheint  jedoch  durchaus  billig,  daß  bei  Grundstückverkäufen
die  aufhaftenden  Hypotheken  von  der  Kaufsumme  in  Abzug  gebracht,
aber  Behufs  Heranziehung  zur  Kapital-Rentensteuer  der  betreffenden
Steuerbehörde  die  Namen  der  Gläubiger  amtlich  mitgetheilt  werden.
Eine  andere  gleichfalls  durchaus  gerechtfertigte  indirecte  Steuer
ist  die  Wehrsteuer;  denn  wer  vom  Militärdienste  deshalb  frei  bleibt,
weil  er  zu  dessen  Erfüllung  nicht  befähigt  ist,  wird  thatsächlich  von
einer  Last  befreit  und  es  ist  gewiß  der  Billigkeit  entsprechend,  daß
er  dafür  eine  andere  Last  trägt.  Da  es  aber  im  Gebiete  der  persönlichen ­
  Lasten  für  ben  Staat  keine  andere  Art  der  Leistungen
giebt,  welche  sich  zu  Ausgleichungen  eignet,  so  muß  man  in  das
Gebiet  der  sachlichen  Leistungen,  d.  h.  der  Steuern,  greifen.  Wäre
nachzuweisen,  daß  der  Militärdienst  nicht  thatsächlich  eine  Last  bedeute, ­
  dann  wäre  allerdings  eine  Ausgleichungsbelastung  für  die
davon  Befreiten  nicht  gerechtfertigt,  allein  cs  kann  nur  soviel  mit
Recht  behauptet  werden,  daß  der  Druck  dieser  Last  von  allen
Schichten  der  Bevölkerung  nicht  gleich  schwer  empfunden  wird;  denn
derselbe  wird  z.  B.  für  einen  einfachen  Tagelöhner,  der  weder  fürerwerbsunfähige
  Eltern  oder  Geschwister  zu  sorgen  hat,  noch  eine
Stellung  im  Erwerbsleben  aufgiebt,  wenn  er  in  den  Heeresdienst
tritt,  weit  geringer  sein,  als  für  junge  Leute,  welche  durch  den
Militärdienst  ihre  vielleicht  erst  mühsam  errungenen  Stellungen
verlieren  oder  welche  in  ihren  Studien  unterbrochen  werden.  In-
            
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