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welche Theologie studiren, und wenn diese nicht vorhanden, an Stadt
kinder aus Frankfurt a. d. O., welche die Rechte oder Medizin studiren,
verliehen.
Hei de urei ch sches Legat.
Der Ertrag von jährlich 10 Thlr. dient zur Anschaffung von Lehr
mitteln für arme Kinder der Stadt Weißensce.
Heidfeldsches Armenhaus zu Quedlinburg.
1668 von dem Bürgermeister Heidfeld für 6 arme alte und schwache
Personen gestiftet, die außer freier Wohnung und Heizung 86 Thlr.
jährlich Legatengeldcr beziehen. Die Verwaltung führt der Magistrat.
Heilbrunn,
ein Knaben-Rettungshaus im Kreise Neu-Ruppin, 1856 von einem
Verein unter Vorsitz des Freiherrn v. Romberg auf Brunn errichtet.
Heiligendörffer - Stiftung.
Eine Stipcndien-Stiftnng, 1859 bei dem Gymnasium zu Königsberg in
der Neumark zur Erinnerung an den Oberlehrer Heiligendörffer
begründet.
Heiliger Stift zu Glogan.
Ein älterer Armen-Krankcn-Verpflegungs- und Beerdigungs-Verein für
jüdische Glaubensgenossen. Das Institut erhielt 1830 beschränkte Kor
porations-Rechte; 1845 schenkten Bangnicr H. L. Bamberg, Kauf
mann I. Z. Cohn und Bangnicr W. Lchfeldt je 1000 Thlr. zur
Beschaffung eines eigenen Lokals zur Aufnahme armer Kranken; 1858
vermachte H. L. Bamberg der Anstalt für ihr Zwecke fernere
8000 Thlr.
H e i l m a n n,
Justizrath, Kammergerichts-Sekrctair (t 1831) begründete eine Stif
tung für acht sittlich unbescholtene und würdige Töchter von Beamten
des Kammcrgerichts. Aus den Zinsen eines Kapitals von 10,000 Thlr.
sollen dieselben Unterstützungen von 50 Thlr». ein für alle Mal er
halten; vcrheirathen sich solche Töchter, so erhalten sie als Beihülfe
zur Aussteuer 200 Thlr., die ihnen am Tage nach der Trauung aus
gezahlt werden; in diesem Falle können in solchem Jahre nur noch vier
Portionen à 50 Thlr. vertheilt werden. Das Kammergericht hat die
Verwaltung dieser Stiftung; die Räthe des Kollegiums haben zum
Besten der Töchter von Subalternen des Kammergerichts auf das Recht
der Theilnahme an dem Benefiz verzichtet. — Heilmann bestimmte
ferner 4000 Thlr. dazu, daß in der Stadt Falkenberg (Ober-Schlesien)
von den jährlichen Zinsen zu 4 pCt. die Schullehrer der niedern
Klassen für den Unterricht armer Kinder 100 Thlr. erhalten, 40 Thlr.
einer armen Bürgers- oder Ofsizianten-Tochtcr am Tage nach ihrer
Trauung gezahlt und 20 Thlr. zu einem Kinderfeste am Todestage
des Testators (28. August) für die Schul-Jugend verwendet werden
sollen. Die Stiftung wird vom Magistrat verwaltet.