lin genießen, muß aber Medicin oder Chirurgie studiren. Die Verleihung
erfolgt durch das Kultus-Ministerium (Lisco S. 322).
Hennigsches Stipendium,
von dem Kürschnermeister Henni g in Memel beim dortigen Magistrat
1864 begründet. Kapital 2650 Thlr. Die Zinsen sollen zu Gunsten
von Kindern der Stadt Memel, welche von dem dortigen Gymnasium
zur Universität abgehen, verwendet werden.
Henningsche Stiftung.
Landrichter Hen ni g (t 1857) legirte 1000 Thlr. behufs Gründung
einer Stiftung zur Unterstützung arbeitsunfähiger Tagelöhner und
Dienstleute in Schwelliu (Köslin).' Das Kapital wird bei der Kirchenkasse
Deiroaitct; die Bestimmung über die aus dem Legate zu gewährenden
Unterstützungen haben der jedesmalige Besitzer Doit, şchwellin, der
Geistliche, der Schulze und ein Tagelöhner gemeinschaftlich.
Henning-Oppermannscheö Legat,
gestiftet 1660 durch den damaligen Bürgermeister Henning-Oppcriitstint
zu Stolberg am Harz. Die Zinsen von 1000 Thlr. werden
durch den Magistrat als Stipendiuni an einen Studircndcn auf 3 Jahre
verliehen.
Henrietten-Stiftung zu Berlin.
Alex. Mendelssohn, Geh. Kommerzienrath zu Berlin und dessen
Bruder, Prof. Dr. Georg Benjamin Mendelssohn in Bonn bestimntten
4000 Thlr. für eine unter dem obigen Namen zum Andenken
ihrer verstorbenen Mutter, Frau Henriette geb. Meyer zu errichtenden
Stiftung. Dieselbe soll von dem Knratorinm der „M. Mend elfo
huschen Waisen-Erziehungs-Anstalt" verwaltet und der Zins-Ertrag
zur Aussteuer von Mädchen, welche Zöglinge dieser Anstalt gewesen
sind, verwaltet werden. Der Betrag der Aussteuer ist für jeden einzelnen
Fall auf 200 bis 500, ausnahmsweise bis 800 Thlr. normirt.
Der Magistrat, welcher über di- gedachte Anstatt die Aufsicht führt,
hat dieselbe auch über die hier gedachte Stiftung. — Gleichzeitig überwiesen
die Gebrüder Mendelssohn der Stadt Berlin 1000 Thlr.
unter der Bedingung, daß damit eine Stiftung zu dem Zweck gegründet
werde, um hiesigen Einwohnern oder deren Wittwen, welche wegen
Schulden, namentlich Miethsschnlden verfolgt werden, aufzuhelfen.
Henrietten-Stiftung zu Münster.
Bon der am 29. Januar 1865 + Vorsteherin der Seminar-Töchterschule
Henriette Bnchholz ins Leben gerufen und nach ihr benannt.
Bei Gelegenheit der begangenen Feier ihres fünfzigjährigen Amtsjubilättms
bestimmte sie das ihr vom Staate verliehene Ehrengeschenk von
100 Thlr. zum Grundkapital eines Unterstützungs-Vereins von Lehrerinnen.
Ein Verein von Lehrerinnen trat zusammen und zu Ansang
des Jahres 1864 waren 2680 Thlr. angesammelt; durch die letztwilligc
Anordnung der Stifterin, welche ihren ganzen Nachlaß nach Abzug
einiger Legate für die Zwecke des Vereins bestimmte, erlangte der Fonds