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Norm ann sche Legate.
Der 1856 + reiche Rentier Moritz Normann zu Berlin setzte theils
die Gesellschaft der Freunde und eine große Zahl dortiger gemeinnütziger
Stiftungen und Anstalten zu Erben seines Nachlaßes ein,
theils vermachte er ihnen bedeutende Legate. S. die einzelnen Artikel.
Jakob Norrmann,
zu Berlin, vermachte (1823) 9000 Thlr., die Zinsen werden von drei
Kuratoren zur Unterstützung hülfsbedürftiger Familienglieder verwendet.
(Lisco S. 398.)
N Gras Nostitz sche Invaliden Stiftung zn Zobten.
Der Gutsherr, General der Kavallerie, Graf v. Nostitz begründete
nach den Freiheitskriegen mit 2000 Thlr. eine Stiftung, aus welcher
an Invaliden der Herrschaft Zobten (Löwenberg) periodisch Unterstützungen
gezahlt werden. Kuratoren der Stiftung sind der jedesmalige Besitzer
der Zobtener Güter, der ev. Geistliche und der Schulze.
v. Nostitz sche Stipendien-Stiftung.
Johann Gottlob Erdmann v. Nostitz auf Ruppersdorf in der Ober-Lausitz
begründete 1) ein Universität-- Stipendium. Genußberechtigt
sind zunächst die aus Oberlausitzer Häusern oder Familien abstammenden
v. Nostitz, welche mit dem Stifter verwandt sind, sodann andere
aus dem v. N osti tzschen Geschlecht, endlich auch andere Oberlausitzsche
Adelige. Das Stipendium ist an den Besuch der Universitäten Leipzig
oder Halle gebunden; 2) ein Militair-Stipcndium; 3) drei Fräulein-Stipendien.
Die Verleihung steht den Kommunal-Ständen der Ober-Lausitz
zu.
Nothstands-Fonds des Kreises Lublinitz.
Ein nach einem besonderen Regulativ verwalteter Fonds, aus welchem
Unterstützungen an dürftige Kreis-Einsassen gewährt werden, welche
durch Ueberschwemmung und andere Unglücksfälle in Nothstand versetzt
sind. Der Bestand erreicht die Summe von etwa 1800 Thlr.
Novum bencficium zn Schlawe (Pommern).
Eine milde Stiftung mit 2200 Thlr. Kapital und einigen Grundstücken.
Aus dem Ertrage werden Stipendien für arme Studirende
und eine Aussteuer für arme unbescholtene Mädchen bei ihrer Verheirathung
gezahlt.
v. Nüßlerscheö Stipendium.
Landrath v. Nüßler bestimmte (1774) sein Gut Weißensee zu einer
Stipendien-Stiftung für unvermögende Adelige des Nieder-Barnimschen
Kreises und, in Ermangelung solcher, für diejenigen des Ober-Barnimschen
und Teltowschen Kreises, welche in Halle Jura studiren. Der
Stipendiat soll vom 19 ten Jahre ab auf 3 Jahre jährlich 300 Thlr.
nebst 50 Thlr. für die Reise zur Universität und die erste Einrichturlg
und 50 Thlr. für eine Dissertation erhalten. Die Wahl der Stipendiaten
ist dem Kultus-Minister übertragen. Die Stiftung ist später