Full text : Preußisches Landbuch

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zu  Ncukuhren  und  den  sonstigen  Eingesessenen  des  Kirchspiels  und  hat
eine  Einnahme  von  120—150  Thlr.  jährlich.
Wittwen  und  Waisenkasse  zu  Solingen,
für  den  ev.  Schulpflegebezirk  Solingen,  Dorp,  Höhscheid,  Wald,  Merscheid, ­
  Grafrath.  Im  Jahr  1855  gegründet,  hatte  sie  1861  ein  Vermögen ­
  von  2000  Thlr.  und  verabreichte  an  2  Wittwen  je  30  Thlr.
Jährliche  Einnahme  150  Thlr.
Wittwen-  und  Waisenkasie  der  ev.  Eleineiitar-Lehrer  in  der  Diöecse  Tecklenburg.
1861  von  der  Kreis-Synode  begründet,  besteht  sie  neben  der  allgemeinen ­
  Lehrer-Wittwenkasse  und  zahlte  1864  2  Pensionen  à  20  Thlr.
Grund-Kapital  500  Thlr.,  aus  Geschenken  und  Beiträgen  gebildet.
Wittwem  und  Waisrnstist  Königsberg,
für  Wittwen  und  Waisen  refotmirter  Konfession.  Durch  milde  Ga-  '
ben  und  Legate  entstanden,  hat  das  Institut  ein  Vermögen  von  56,000
Thlr.,  deffen  Zinsen  an  26  Personen  jährlich  vertheilt  werden.  Von
diesen  wohnen  20  im  Stift.  Jadiii’id«  i  ,.  i:  !
Wittwen-  und  Waisen-Uutersttttznngr-Anstalt  evang.  Geistlichen  in  den  Synoden
Koblenz,  Kreuznach,  Siromern,  Sobernheim  und  Trarbcul),
von  einem  Verein  der  Geistlichen  im  Jahre  1842  begründet,  nach  dem
Statut  vom  31.  December  1841  (Kam.  Zeit.  1842  S.  838)  verwaltet
und  unter  Aufsicht  der  Regierung  gestellt.  Jährlicher  Beitrag  der
Mitglieder  4  Thlr.
Wittwen  Berpflcgiings.Anstalt  für  die  Berliner  städtischen  Beamten  und  Lehrer.
>L>ie  steht  in  Verbindung^mit  der  „Pcusionskasse  der  städtischen  Beamten
und  Lehrer'  (s.  d.  A.)  mrd  ist  1854  ins  Leben  getreten.  Jeder  in  den
städtischen  Dienst  neu  eintretende  Lehrer  und  Beamte  ist  verpflichtet
wenn  er  verheirathet  ist,  sofort  bei  seiner  Anstellung,  andern  Falls
aber,  so  bald  er  sich  verheirathet,  dieser-  Anstalt  beizutreten  und  seiner
Ehefrau  eine  jährliche  Pension  zu  versichern,  welche  {  seines  jedesmaligen ­
  Gehaltes  beträgt.  Diese  Verpflichtung  fällt  fort,  wenn  für  den
betr.  Lehrer  schon  eine  Verpflichtung  besteht,  irgend  einer  öffentlichen,
vom  Staate  anerkannten  Wittweukasse  beizutreteu,  jedoch  steht  es  ihm
frei,  dessen  ungeachtet  auch  der  städtischen  Wittweukasse  beizutreten.
Auch  den  auf  Kündigung  angestellten  Lehrern  und  Beamten  ist  der  Beitritt
  freigestellt.  Die  Beiträge  sind  wie  bei  der  Königlichen  „Allgemeinen ­
  Wittwen-Berpflkgungß-Anstalt"  (s.  d.  A.),  besondere  Antrittsgelder ­
  finden  nicht  s,stài!  Die  Zahlung  der  vollen  Pension  tritt  erst
nach  5  jähriger  Mitgliedschaft  ein.
.r  ÍU.  :  i:r  Bernhard  Äitzkr,
Registrator  ju  Frankenstein  (f  1835)  setzte  die  dortige  Ortsarmenkaffc
Zur  Ustiversäl-Crbin  seines  auf  etwa  2000  Thlr.  sich  belaufenden  Nachlas ­
  ein,  nin  dainit  eine  Stiftung  fur  alte  arbeitsunfähige  HauSarmc
zu  begründen.
fij  •  FU'lNU'ILtlln  US  rftfi1  Tivllffnm  -3'fhlJ  T'irt  Ml
            
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