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der fraglichen Aufstellung nur ein rein technisches Productionsgesetz
sieht. Das Capital im Careyschen Sinne und die Capitalisten
der wirklichen Geschichte und Gegenwart müssen alsdann
theoretisch geschieden werden, sowie denn auch die praktische
Scheidung des Capitals von den Capitalisten die kritische
Arbeit der Zukunft sein wird. An eine solche Entwicklung
der Intercssenharmonie aus dem tieferen Grunde der
Sache hat aber Carey nicht im Entferntesten gedacht. Statt
dessen hat er nachträglich eine andere Correctur, nämlich die
durch das Protectionssystem, eintreten lassen.
Nach dieser zweiten Vorstellungsart sind die wahren und
dauernden Interessen nur dann in vollem Einklang, wenn
für eine engere Vergesellschaftung im Wege des Zollschutzes
gesorgt wird. Diese zweite Form der Interessenharmonie bezieht
sich auf das Verhältniss von Ackerbau, Industrie, Handel
und Lohnarbeit. Ihr Nerv ist die auch in einer Listsehen
Abhandlung anzutreffende Ausführung, dass der Landwirth und
nicht blos der Industrielle bei dem Fabricatenschutz ihre Reehnung
fänden. Der Landwirth soll an den grossem und nähern
Markt denken, der ihm aus der Einführung von Fabriken erwächst.
Er soll den steigenden Entgelt in Anschlag bringen,
der ihm mit der Zunahme der heimischen Industrie für seine
Erzeugnisse in Aussicht steht, und er soll die augenblicklichen
Interessen zu einem Theil opfern, um für die dauernden eine
ergiebige Quelle der Befriedigung zu schaffen. Dies ist die
Theorie in der schon oben erwähnten Schrift „The harmony of
interests etc.” (Philadelphia 1851).
Die alto und wahre Bedingung der Association des Menschen
mit dem Menschen, die immer der Leitstern des Careyschen
Denkens gewesen war, ist nun von einer negativen zu
einer positiven Vorbedingung geworden. Der zweite Band des
ursprünglichen Hauptwerks hatte die „Störungen der reinen
Productionsgesetze und der zugehörigen harmonischen Vertheilung,
nämlich Krieg, Raub und Vergewaltigung aller Art,
als hemmende Abnormitäten abgesondert behandelt. Die Freiheit
und Harmonie der wirthschaftlichen Entwicklung hatte
auf der Ausmerzung dieser den normalen Gang kreuzenden
Störungen beiuhen sollen. Die volle Vereinigungsfreiheit der
Menschen war als hinreichend angesehen worden, die wirthschaftlichen
Naturgesetze zum reinsten Ausdruck kommen zu
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