Full text : Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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lassen.  Der  neue  Schritt  gegen  das  laisser  aller  führte  nun,  wenn
auch  nur  in  Form  der  Protection,  zu  der  Forderung  einer
Harmonisirung  der  Interessen  durch  politische  Maassregeln.
Hiemit  erhielt  das  Gesetz  der  Interesscnharmonie  eine  politische ­
  Vorbedingung,  und  die  Ergebnisse  des  Werthgesetzes
erschienen  ohne  positive  politische  Intervention  nicht  mehr
ausreichend,  ihre  harmonisirendo  Tendenz  zu  verwirklichen.  Es
wäre  principie!!  für  die  Theorie  keine  grössere  Kluft  entstanden,
wenn  anstatt  der  Protection  sofort  der  Socialismus  als  Voraussetzung ­
  der  Harmonisirbarkeit  der  Interessen  gedient  hätte.
So  aber  ist  das  Zurückgreifen  auf  ältere  und  zweideutige  Mittel
an  die  Stelle  der  consequenten  Fortentwicklung  des  rein
theoretischen  Gehalts  gesetzt  worden.
Glücklicherweise  hat  dieser,  vom  Wege  der  reinen  Theorie
ablenkende  und  sogar  zur  Vertheidigung  der  Zinsbeschränkungen ­
  führende  Umstand  dennoch  nicht  daran  gehindert,  dass
die  Werththeorio  im  Werk  von  1858  eine  formelle  Bereicherung ­
  erfuhr.  Die  Formel,  dass  der  Werth  das  Maass  des
Widerstandes  sei,  der  sich  der  Erlangung  der  wirthschaftlich
begehrten  Dinge  von  Natur  und  nach  Productionschancen
entgegenstellt,  ist  als  sehr  gelungen  zu  betrachten.  Allerdings ­
  bedarf  sie  eines  Zusatzes,  der  dem  Geiste  der  Careyschen
Auffassung  nicht  entspricht.  Man  darf  nämlich  die  socialen
Hindernisse  der  Beschaffung  nicht  als  unerheblichen  Beibungswiderstand
  vernachlässigen,  sondern  muss  zu  dem  Begriff  des
Productionswerthes  noch  den  des  socialen  oder  des  Vertheilungswerthes
  hinzufügen,  wenn  die  wirklichen  Preise  erklärbar
werden  sollen.  Auf  die  Nothwendigkeit  dieser  systematischen
Erweiterung  der  W^iderstandsformel  habe  ich  schon  in  meiner
„Kritischen  Grundlegung  von  1866  nachdrücklich  hingewiesen.
Es  setzt  sich  hienach  der  bezahlbare  Werth  aus  den  Wirkungen
aller  Hindernisse,  einschliesslich  der  socialen  Positionen  und
Monopole,  zusammen.  Dieser  Standpunkt  ist  aber,  so  eng  er
theoretisch  dem  Careyschen  Gesichtspunkt  verwandt  bleibt,
doch  praktisch  das  grade  Gegentheil  von  dessen  Absicht.
6.  Indem  schon  die  ursprüngliche  Werth  Vorstellung  des
^  erkes  von  1837  auf  die  Preise  der  Landgüter  angewendet  wurde,
gestaltete  sich  die  Bodenrente  zu  einem  besondern  Fall  des
Capitalgewinns,  so  dass  es  für  das  Careysche  System  eine
eigenthümliche  Grundrente  nicht  geben  konnte.  Die  Landgüter
            
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