474
Darstellung gelangt waren, - auf Grund dieser Ansiohton von
der anarchischen Goncurrenz zog nun Louis Blanc den prak-
ischen Schluss, dass dieselbe Macht, welche den unhaltbaren
Zustand verschulde, auch zur Herstellung der Ordnun<r die-
nen könne. Das grössere Capital und die grösseren Dimen
sionen der Industrie sind die unterdrückenden und verschlin-
genden Mächte. Warum soll nicht das grösste Capital und der
n ustrie etrieb in der grössten denkbaren Dimension den Con-
curi enzkrieg absorbiren und das Princip eines geregelten Ver-
haltens werden können? Der Staat hätte demnach die Aufgabe,
mi seinen grossen Mitteln die Organisation der Arbeit einzu-
ieiten. Die Arbeiter sollen sich in socialen Ateliers vereinigen
hir eigne Rechnung, aber nach den vom Staat zu erlassenden
Gesetzen und zunächst mit seiner finanziellen Hülfe produciren.
IC t um innerhalb jedes Gewerks sollen die zugehörigen
Ateliers einen solidarischen Bund bilden, sondern die gesammte
ndustrie soll sich zu einem verbundenen Ganzen gestalten,
m besonderer Theil des Gewinns soll zur Aushülfe für die
bodiängten Etablissements abgezweigt worden. Indessen wird
selbstverständlich das Risico in beträchtlichem Maass durch die
Organisation selbst ausgeschlossen, da das Nioderconcurriren
or ä It und nur die natürlichen Drsachen des Missglückens
oder besonderer Ungunst der Chancen übrig bleiben
Einer der wichtigsten Punkte für alle organischen Gesell-
schaftsgebilde ist die Feststellung der Art und des Maasses
in welchem die Aufnahme neuer Mitglieder oder überhaupt der
sociale Zuwachs stattfindet. An dieser Frage müssen die un-
haltbaron Principien nothwendig scheitern. Louis Blanc weist
hier wiederum einen Theil des Gewinns zur Betriebsausdeh-
nung d. h. zur Ermöglichung der Theilnahme einer grösseren
nzahl von Personen an. Es sollen die Arbeitsmittel denen,
die arbeiten wollen, aus jenem Fond in unbeschränkter Weise
angeschafft werden. Das Problem besteht aber hier in der
estimmung des Verhältnisses, in welchem das Naturalcapital
^eitert werden soll. Mit der Blancschen Bildung von drei
Theilen, von denen der eine als Lohnfond völlig gleich unter
die Arbeiter vertheilt wird, der andere zur Unterstützung der
Arbeitsunfähigen und zur Subvention der bedrängten Etablisse
ments oder Industriezweige dient, der dritte und letzte endlich
die erwähnte Erweiterung der Arbeitsmittel zum Zweck hat.