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vorfändon, an welche schon vorher erinnert worden ist. Das
Schlusserg-ebniss unseres Eingehens auf die Einzelheiten ist
also die Bestärkung der Thatsache, dass Petty zwar vermöge
seiner quantitativ bestimmter gestalteten Anschauungen sehr
vielen Erkenntnissen näher kommen musste als diejenigen,
welchen dieser natürliche Zwang zur bessern Orientirung fern
blieb; — dass er aber dessenungeachtet in der Richtung auf
Volkswirthschaftliche Theorie nur halbe und flüchtige Gedanken
aufzuweisen hat, die grade nach der feineren Seite einander
widersprechen und mithin kaum als Versuche gelten können.
Was dagegen den eigentlichen Gegenstand seiner Arbeiten,
nämlich eine Art statistischer Inventarisirung betrifft, so ist
die Bcurtheilung des materiellen Werthes dieser Hauptseito
seiner Leistungen eine Sache, die nicht in den Zusammenhang
unserer Geschichte gehört.
8. tJeber Locke braucht im Allgemeinen hier nicht viel
gesagt zu werden, da sein Bild wesentlich der Geschichte der
Philosophie angchört. Eür die Volkswirthschaftslehre kommt
er nur mit Nebenbeschäftigungen in Frage. Die wichtigste Idee
oder vielmehr die erheblichste Annäherung an einen später in
anderer Gestalt sehr einflussreich gewordenen Gedanken findet
sich in seiner Schrift über bürgerliche Regierung unter dem
Capitel vom Eigenthum eingestreut. Was er sonst in Abhand
lungen über Zins und Münze schrieb, tritt nicht aus dem
Rahmen der Reflexionen heraus, wie sie unter der Herrschaft
des Mercantilismus in Anlehnung an die Vorkommnisse des
Staatslebens üblich waren. TJeber die Freiheit des Zinsfusses
hatte mancher Geschäftsmann ähnlich gedacht, und auch die
Entwicklung der Verhältnisse brachte die Neigung mit sich,
die Zinshemmungen als unwirksam zu betrachten. In einer
Zeit, wo ein Dudley North seine Discourses upon trade (1691)
in dor Richtung auf Freihandel schreiben konnte, musste be
reits Vieles gleichsam in der Luit liegen, was die theoretische
Opposition gegen Zinsheschränkungen nicht als etwas Uner
hörtes erscheinen liess. Zwar hatte der eben genannte Händler,
ein niedriges Werkzeug der richterlichen Reactionsvcrfolgungen,
für seine aus den Geschäften von Oonstantinopel und Smyrna
her erworbenen Grundsätze keinen Beifall zu finden ver
mocht, und es fiel in unserm Jahrhundert dem Neubrittischen
Freihandel anheim, jene verschollene, ja fast verlorne Schrift