264 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
schon aus diesen wenigen Worten her das Wehen eines ganz
anderen Denkens empfinden, als wir es bisher kennen gelernt
haben: es ist die Atmosphäre des Naturrechts, aus dem heraus
der Kaiser fordert und verordnet. Das Patent bedeutete,
nach der sonstigen Fachsprache der agrarischen Entwicklung,
die grundsätzliche Aufhebung nicht so sehr der Leibeigenschaft,
wie der Kaiser meinte, als der Erbuntertänigkeit: es war ein
Versuch, der allerdings der Aufhebung der Leibeigenschaft,
womit im Mutterlande die Liquidation in den meisten Fällen
zu beginnen pflegte, parallel lief. Nur daß auf dem Gebiete
der kolonialen Gutsherrschaft diese Maßregel viel einschneiden—
der empfunden werden und sofort andere Lösungen nach sich
ziehen mußte.
Zunächst: wenn man den Bauern freien Zug und freie
Berufswahl erlaubte, so mußte man ihnen auch festes Besitz⸗
recht an ihrem Gute verleihen: oder sie waren vogelfrei. Denn
es gab zwar in den österreichischen Koloniallündern hier und
da Bauern mit besserem Besitzrechte, sogenannte eingekaufte
Bauern, aber sie waren in der Minderheit. Die uneingekauften
Bauern aber konnten, machten sie von freiem Zuge und freier
Berufswahl Gebrauch, von ihren Herren einfach „abgestiftet“,
gelegt werden: und so mußte, durch Maßregeln der Jahre
1785 und 1789, welche eine Besserung der bäuerlichen Besitz—
rechte brachten, dieser Möglichkeit aufs rascheste vorgebeugt
werden.
Ferner aber bedurfte es, sollten die allgemeinen Personal—
rechte des freien Zuges und der Berufswahlfreiheit wirklich zur
Anwendung gelangen, einer Ablösung aller auf dem untertänigen
Lande liegenden Fronden und Lasten. Denn wie konnte das
Selbstbestimmungsrecht eines Bauern unter der Fortdauer dieser
Verpflichtungen zur Tat werden? Und wirklich brachte die
Urbarialregulierung vom 10. Februar 1789 wenigstens die
Anfänge einer solchen Ablösung. Nach ihr sollten alle noch
bestehenden Renten und Fronden zunächst in Geld abgeschätzt,
für jede bäuerliche Stelle also auf einen Nenner gebracht
werden; dann wurde ihre Kürzung um so viel vorgeschrieben,