Full text: Régime des chambres de commerce

508 Fünfundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel. 
auch den Zollvereinsvertrag gelöst; und nach seiner Beendigung 
wurde Norddeutschland ein vollständig einheitliches Zollgebiet. 
Gegenüber den Südstaaten aber nutzte Preußen dann schon die 
Friedensverträge aus, um eine Neubegründung des Zollvereins 
in noch dauerhafterer Weise als bisher in Aussicht zu nehmen. 
Während nämlich bisher das liberum veéto der alten Bundes— 
derfassung auch im Zollverein gegolten hatte, so daß eine einzige 
Stimme durch ihren Widerspruch Beschlüsse des ganzen Vereins 
hintertreiben konnte, wurde jetzt für den Fall der Erneuerung des 
Zollvereins eine Abstimmung nach Stimmenmehrheit festgesetzt. 
Viel weiter war aber mittlerweile die Bewegung in den 
freien volkswirtschaftlichen Kreisen der Nation gegangen. Auf 
einer Versammlung der Ausschüsse des deutschen Handelstages, 
des volkswirtschaftlichen Kongresses und des Nationalvereins zu 
Braunschweig am 4. August 1866 hatte Karl Braun-Wiesbaden 
beantragt, die Verwaltung der Zollvereinsangelegenheiten solle 
der Zentralgewalt im Bundesstaate und die Gesetzgebung darüber 
dem Bundesparlament zufallen; zu letzterem seien für diesen 
Zweck süddeutsche Abgeordnete hinzuzuwählen. Es war die Er⸗ 
weiterung eines Gedankens Bismarcks schon vom Jahre 1858, 
wonach sich der Zollverein durch eine Art Zollparlament, eine 
Einrichtung, wie sie bei den Unionsbestrebungen von 1849 ge— 
plant gewesen sei, ergänzen und umbilden müsse. Die Ab—⸗ 
stimmung in Braunschweig aber ergab nicht bloß die Annahme, 
sondern eine Verschärfung dieses Autrags: das Interim sollte 
bloß bis 1870 dauern: dann sollten die Süddeutschen dem 
Norddeutschen Bunde ganz beitreten oder vor die harte Ebentualität 
gestellt werden, den Zollverein zu verlassen. 
Es zog also die nationale Strömung aus der Erneuerung 
des Zollvereins sofort die weitesten politischen Konsequenzen. 
Bismarck folgte ihr aber auf diesem Wege jetzt noch nicht, so 
wenig wie er einen späteren Antrag Badens, in den Nord⸗ 
deutschen Bund aufgenommen zu werden, annahm: er wollte 
Napoleon keinen Anlaß zum Einschreiten geben. Wohl aber stellte 
er sich wirtschaftlich ganz auf den Boden des Braunschen An⸗ 
trages. Er lud am 28. Mai 1867 die süddeutschen Staaten zu Ver—
	        
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