§ 172. Gegenseitiges Verhältniß der Einkommenszweige. 323
Benutzung unwiderruflich verwendeter Anlagskapitalien schwer
verlaßbar sind.
Auf den höheren Kulturstufen neigt endlich der Unternehmer-
gewinn deshalb zum Sinken, weil da Befähigung und Geneigt
heit zum Unternehmen ausgedehnter vorhanden, die Lust zum
Wagen entwickelter, das Gelingen der Unternehmungen minder
mißlich, bei berechneterem Vorgehen weniger vom glücklichen
Zufall als von der Zutreffendheit der in wirthschaftlicher Be
ziehung gehegten Voraussetzungen und der Zweckgemäßheit des
gewählten technischen Verfahrens abhängig, das Eintreten von
Monopolpreisen überall seltener möglich und die Concurrenz der
Unternehmer untereinander entschieden stärker ist, wozu noch
kommt, daß während jener verhältnißmäßig mehr Kapitalien
benutzt werden, und daß sonach wegen dieser gesteigerten Kapital
verwendung dem Unternehmereinkommen ohnedies zum Sinken
hinneigende Kapitalzinse in vermehrtem Verhältnisse beigemengt
sind. Hohe Gewinne ergeben sich alsdann, außer in den Fällen,
wo sie vereinzelt durch das Fortbestehen großer Verlustchancen
bedingt sind, unter deren Schlägen viele Unternehmungen ver
unglücken und nur wenige glücken, schließlich weit mehr aus
der Gesammtmasse der seitens eines Geschäfts erzielten kleinen
Einzelgewinne, als aus der Beträchtlichkeit des Gewinnstsatzes
selbst. Insofern es aber wahr ist, daß im Ganzen bei großen
Unternehmungen und namentlich bei großen einheitlich geleiteten
Privatunternehmungen die an sich höchsten Gewinne gemacht
werden, so kann dies der Hauptsache nach lediglich auf den mit
der Production im Großen allgemeinhin verbundenen Vortheilen
beruhen.
Gegemritigen VerhMmss der GjnkommrnWweigr.
S 172.
Mit bent Vorherrschenderwerben ber unternehmungs
weisen Probuction tritt, htbent sich nunmehr bie einzelnen
Einkommenszweige unterscheibbarer aussonbern, bas wechsel
seitige Verhältniß tmb bie Verschiedenheit ber betreffenden
Einkommenssätze zunehmenb schärfer hervor, während den
noch bie gegenseitigen Interessen ber verschieden
artigen Einkommens bezieher deshalb keineswegs
21*