Full text: Régime des chambres de commerce

§ 172. Gegenseitiges Verhältniß der Einkommenszweige. 323 
Benutzung unwiderruflich verwendeter Anlagskapitalien schwer 
verlaßbar sind. 
Auf den höheren Kulturstufen neigt endlich der Unternehmer- 
gewinn deshalb zum Sinken, weil da Befähigung und Geneigt 
heit zum Unternehmen ausgedehnter vorhanden, die Lust zum 
Wagen entwickelter, das Gelingen der Unternehmungen minder 
mißlich, bei berechneterem Vorgehen weniger vom glücklichen 
Zufall als von der Zutreffendheit der in wirthschaftlicher Be 
ziehung gehegten Voraussetzungen und der Zweckgemäßheit des 
gewählten technischen Verfahrens abhängig, das Eintreten von 
Monopolpreisen überall seltener möglich und die Concurrenz der 
Unternehmer untereinander entschieden stärker ist, wozu noch 
kommt, daß während jener verhältnißmäßig mehr Kapitalien 
benutzt werden, und daß sonach wegen dieser gesteigerten Kapital 
verwendung dem Unternehmereinkommen ohnedies zum Sinken 
hinneigende Kapitalzinse in vermehrtem Verhältnisse beigemengt 
sind. Hohe Gewinne ergeben sich alsdann, außer in den Fällen, 
wo sie vereinzelt durch das Fortbestehen großer Verlustchancen 
bedingt sind, unter deren Schlägen viele Unternehmungen ver 
unglücken und nur wenige glücken, schließlich weit mehr aus 
der Gesammtmasse der seitens eines Geschäfts erzielten kleinen 
Einzelgewinne, als aus der Beträchtlichkeit des Gewinnstsatzes 
selbst. Insofern es aber wahr ist, daß im Ganzen bei großen 
Unternehmungen und namentlich bei großen einheitlich geleiteten 
Privatunternehmungen die an sich höchsten Gewinne gemacht 
werden, so kann dies der Hauptsache nach lediglich auf den mit 
der Production im Großen allgemeinhin verbundenen Vortheilen 
beruhen. 
Gegemritigen VerhMmss der GjnkommrnWweigr. 
S 172. 
Mit bent Vorherrschenderwerben ber unternehmungs 
weisen Probuction tritt, htbent sich nunmehr bie einzelnen 
Einkommenszweige unterscheibbarer aussonbern, bas wechsel 
seitige Verhältniß tmb bie Verschiedenheit ber betreffenden 
Einkommenssätze zunehmenb schärfer hervor, während den 
noch bie gegenseitigen Interessen ber verschieden 
artigen Einkommens bezieher deshalb keineswegs 
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