Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

196

XXVIJI.  Stroh-  und  Bast-waaren.

Zoll

allgemeiner ­


tragsmässiger


ill
Hi

182

183

Tarifmässige  Benennung

Oesterreich  Ungarn.

Sn

Kg.

184

Grobe  Waaren  zum  häuslichen  Gebrauche  (z.  B.
Körbe,  Schüsseln,  Teller  u.  dgl.),  auch  in
Verbindung  mit  Holz
Flechtwaaren,  nicht  besonders  benannte  .  j  ^
ad  181-183:  |  %
a)  Fussdecken  und  Matten  (Wagendecken  |  iß
u.  dgl.)  aus  Bast,  Binsen,  Cocosnussfasern,
  Gras,  auch  Seegras,  Schilf,  Stuhlrohrabfälle ­
  und  Stroh,  ungefärbt  .  .
h)  Strohbänder  (bandartige  Strohgeflechte
aller  Art),  ohne  Verbindung  mit  anderen
,  Materialien
c)  Fussdecken  etc.  (wie  ad  a)  gefärbt  .
Flechtwaaren,  feinste,  d.  i.  Geflechte  mit  seidenen ­
  oder  anderen  Gespinnsten,  mit  Eosshaaren ­
  oder  Metallfäden  durchzogen  oder
durchwirkt,  auch  in  Verbindung  mit  anderen
Materialien,  sofern  sie  nicht  unter  Kurz-  '
waaren  fallen  ;  100
In  der  Ausftdir  frei.

100
lOU  D.

100

100
100

kr.

5
15

50  !

Deutschland.

Kg.  ¡I  Mk.  I  Pfg.

13a  1
13d|

13g
35

100

100
100

Stuhlrohr,  ungespaltenes,  ungeheiztes,  ungefärbtes  i  —
„  gebeiztes,  gefärbtes,  lackirtes,  gespaltenes ­
  oder  abgeschältes  (Peddig),  auch
geschnittenes  zur  unmittelbaren  Be-  '
nutzung  jtOObr.
„  geschnittenes,  mit  Papier  überzogen,
auch  Eegenschirmgestellè  aus  Rohr  .
Matten  und  Fussdecken  :
a)  von  Bast,  Stroh,  Schilf,  Gras,  Wurzeln,
Binsen  u.  dgl.,  auch  andere  Schilfwaaren,
ordinäre,  gefärbte  und  ungefärbte  .  .  .
h)  Strohbänder
cj  alle  nicht  unter  a,  d  begriffenen  Strohund
  Bastwaaren,  insbesondere  Stroh-  und
Bastgeflechte,  Decken,  Vorhänge  und  ähnliche ­
  Waaren  aus  ungespaltenem  Stroh,
die  unter  a  und  e  genannten  Stroh-  und
Bastwaaren  in  Verbindung  mit  andern
Materialien,  soweit  sie  dadurch  nicht  unter
Nr.  20  (Kurzwaaren)  fallen
d)  Hüte  aus  Stroh,  Rohr,  Bast,  Binsen,  Fischbein, ­
  Palmblättern  und  Span:
1.  ohne  Garnituren
2.  mit  Garnituren
e)  Sparterie  aller  Art
In  der  Ausfuhr  frei.
Anmerkung  zu  Absatz  d:  Hüte  aus  Haar-  und  Hanfgeflechten ­
  aus  Sparterien,  sowie  ans  Geflechten  von  sogenannter ­
  Baumwollsparterie  werden  wie  Strohhüte  behandelt.

3  —

30  :  —

3
18

100
stück
1
1

kr.

1  —
2  —
5  '  —

Mk.  i  Pfg.

24  I  —

90

20
40
            
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