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schäum oder Zuckererde und Thierknochen
jeder Art frei.
Anmerkung zu b: An eich zollpflichtige Dün
gungsmittel , künstliche, und Düngesalz werden auf
besondere Erlaubniss, und letzteres nur unter der
Controle der Verwendung, zollfrei zngelaesen.
c) Lumpen aller Art; Papierspäne; Maculatur,
beschriebene und bedruckte; alte Fischer
netze, altes Tauwerk und alte Stricke;
gezupfte Char])ie frei.
Anmerkung: Abfälle, welche nicht besonders ge
nannt sind, werden wie die BohstoflFe, von welchen sie
berstammen. behandelt.
ln der Ausfuhr frei.
Belgien.
Asche 1
Hadern und Lumpen <• frei.
Dünger . . J
In der Ausfuhr frei.
Dänemark.
Abfälle aller Art, nicht besonders tarifirt, darin
mitbegriffen: Blut, Dünger, natürlicher und
bereiteter, rohe Fischhäute; Grieben und
andere Abfälle beim Thrankochen; Kork
späne; Leimleder nebst Hufen, Klauen,
Sehnen, Pergamentabfall und ähnlicher Ab
fall zum Leimkochen ; Lederabfall, Lumpen,
Garntrümmer, Abfall beim Tuchscheeren ;
Oelkucben, Oelkuchenmehl ; Papierschnitzel,
beschriebenes oder bedrucktes Papier und
anderer Papierabfall; Reishülsen, Reiskleie
zum Viehfutter; Conchilien ; Scherben von
Glas, irdenen und tbönernen Waaren, Seifen
siederkalk; Spülicht, Schlempe, Trebern;
altes zerhauenes Tauwerk; trockene Wein
hefe; Tuchleisten; Zuckerschaum zum Dünger;
Rosinen- und Kirschenstengel; Schalen von
.Mustern, Muscheln und Schildkröten frei.
In del' Ausfuhr frei.
England.
AUc Abfälle in der Ein- und Ausfuhr frei.
Frankreich.
Dünger
Weissgebrannte Knochen, Knochenasclie
Lederabschnitte zur Leimhereitung . . |
Thierknochen und Hufe, rohe . .
Thierhörner, rohe
Lumpen und Hadern
Feilspäne und Hammerschlag . .
Hütten- und Schmiedeschlacken . . . j
Pflanzenasche, unausgelaugt od. ausgelaugt I
Streuglas oder Bruchglas '
ln der Ausfuhr frei.
frei.