Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

Post des 
Orig.-Tarifes 
58 
XIII. Getränke. 
1 Z o 
1 1 
! niuiner 
ver- 
trags- 
mässiger 
Tarifmässige Benennung 
II 
Schweden. 
Oele, fette, nicht ätherische, Baum- uml Olivenöl 
in Fässern 
in Flaschen und anderen Behältnissen . . 
Lein-, Rüb- und Rapsöl 
Andere Arten; 
in Fässern, grösseren und kleineren .... 
in anderen Gefässen, das Gewicht derselben 
inbegriffen 
Oele, flüchtige (siehe Classe XVIII Arznei- und 
Barfümeriestoffe). 
Crotonöl (siehe Apothekerwaaren). 
Andere nicht besonders aufgeführte Oele . . . 
Gekochte Oele (siehe Firniss). 
Mineralöle (siehe Classe XXI Mineralöle). 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Leinsamenöl 
Andere Oele vom Werthe vertragsmässig S«*.». 
Kg. Krön. Oere 
: c ? 
1 - , T 
1 — 2 
1 ! - 
Krön. 
Oere 
Kg. iTiasit. Para Piast. 
100'• 22 ' 80 
Para 
76 
XIII. Getränke. 
Oesterreich-Ungarn, 
Bier und Meth: 
a) in Fässern 
h) in Flaschen und Krügen 
Anmerkung. Oie allgemeine Verzehrungssteuer von der 
Biererzeugung ist in den Zollsätzen inbegriffen. 
Gebrannte geistige Flüssigkeiten : 
«) Alkohol und Branntwein aller Art, auch 
versetzt 
ad 76. S. V. B, IV, 7, im Grenzver 
kehre : „Rakia“, ein Zwetschkenbrannt 
wein mit einem Alkoholgehalte von höch 
stens 38 Bercent (nach dem lOOtheiligen 
Alkoholometer) bei der Einfuhr über die 
serbisch - bosnische Grenze, ausser der 
Verzehrungssteuer 
h) Liqueure, Bunschessenz und andere ver- 
süsste, gebrannte geistige Flüssigkeiten. 
Arrak, Rum 
Anmerkung. IJie Verzehrungssteuer von der Urzeugung 
gebrannter geistiger Flüssigkeiten ist in den Zollsätzen 
inbegriffen. 
Wein und Weinsurrogate, auch Obstwein, Wein- 
und Obstmost: 
a) in Fässern oder Flaschen 
h) Schaumweine 
ad 77. J. V. Schlussprotokoll III, 5 
und Erklärung 3: Gemeine Weine Mittel- 
Kg. 
100 
100 
fl. 
3 
kr. 
100 ' 24 — — 
100 
kr. 
— — 3 20 
ICO 40 — r — 
100 
100 
I 20 
i .^0
	        
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