Full text : Die sociale Lage der Handlungsgehülfen und ihre Verbesserung durch die kaufmännischen Vereine

legenheiten.  Ebenso  müssen  sich  die  größeren  Vereine,  deren  Kreisvereine
sich  zum  Theil  aus  das  ganze  Reich  ausdehnen,  territorial  begrenzen  zu
Provinzialvereineil,  an  welche  sich  die  rein  lokalen  Vereine  der  Provinz
anzugliedern  hätten.  „Nur  in  der  Beschränkung  zeigt  sich  der  Meister."
Die  Gesamtheit  der  Provinzialvereine  wählt  wiederum  für  eine  bestimmte
Zeitperiode  einen  Verein  zum  Vorort,  welcher  die  gemeinsamen  Angelegenheiten ­
  der  Handlungsgehülfen  für  das  Reich  führt.
Bei  einer  derartigen  Organisation  würde  sich  eine  viel  umfassendere
Thätigkeit  der  kaufmännischen  Vereine  aus  dem  Gebiete  der  Stellenvermittelung ­
  ermöglichen.  Man  kann  dabei  von  dem  Gedanken  ausgehen,  das;
es  sich  bei  der  Stellenvermittelung  zunächst  um  den  Bedarf  des  lokalen
Arbeitsmarktes  handelt,  welcher  durch  die  Lokalvereine  versorgt  werden
kann.  Der  Arbeitsmarkt  der  Provinz  lvürde  die  zweite  unb  derjenige  für
das  Reich  die  dritte  Stufe  bilden,  deren  Organisation  durch  die  Provinzialverbände ­
  und  durch  den  Gesamtverband  zu  bewirken  wäre.
Mit  dieser  Organisation  würde  eine  wirksame  Interessenvertretung ­
  des  Standes  der  Handlungsgehülfen  von  selbst  gegeben  sein.
Bezüglich  der  Interessenvertretung  herrschen  vielfach  unklare  Vorstellungen.
Die  Handlungsgehülfen  wünschen  Vertretung  in  den  Handelskammern,
den  Handelsgerichten  für  Personalsachen  als  Schiedsgerichte  und  im  Handelstag. ­
  Es  scheint  dagegen,  daß  eine  Vertretung  der  Klasseninteressen,  welche
sich  au  die  Vertretung  anderer  Klasseninteressen  angliedert,  ohne  weiteres
zu  einem  durchgreifenden  praktischen  Erfolge  nicht  führen  kann.  Die  Vertretung ­
  der  Handlungsgehülsen  muß  durch  selbständige,  ans  dem  Stande
der  Handlungsgehülfen  hervorgegangene  Organe  gehandhabt  werden.  Nur
eine  große  und  iin  einzelnen  gegliederte  Organisation  wird  imstande
sein,  den  Forderungen  der  Handlungsgehülsen  den  nötigen  Nachdruck  zu
verleihen.  Allerdings  liegt  hier  die  Gefahr  nahe,  daß  eine  einseitige  Vertretung ­
  die  Grenze,  welche  die  Handlungsgehülsen  voit  den  Prinzipalen
trennt,  erweitere  und  erst  einen  Klassengegensatz  heranbilden  helfe,  welcher
seiner  Natur  nach  weder  besteht,  noch  bestehen  soll.
Diese  Befürchtungen  sind  auch  von  seiten  der  Geschäftsinhaber  geltend
gemacht  worden.  In  einer  Resolution  des  Vereins  Berliner  Kaufleute  unb
Industrieller,  welcher  sich  im  Jahre  1884  nach  einem  Referat  des  Herrn
Dr.  Max  Weigert  mit  den  bezüglichen  Anträgen  des  Vereins  junger  Kaufleute ­
  in  Berlin  an  das  Ältestenkolleginul  beschäftigte  (Kausm.  Blätter  84,  2(>)
wird  gesagt:  „Der  Verein  erblickt  in  den  Anträgen  des  Vereins  junger
Kaufleute  '  in  Berlin  an  das  Ältestenkollegium  der  Kaufmannschaft  eine
Bildung  und  Schärfung  von  Klassengegensätzen  zwischen  den  Handlungsgehülfen ­
  und  selbständigen  Kaufleuten,  welche  ben  Interessen  der  Kaufmannschaft ­
  zuwiderlaufen.  "
Hierbei  wird  indessen  von  der  Voraussetzung  ausgegangen,  daß  eine
Vertretung  der  Handlungsgehülsen  ill  dell  Handelskammern  ihrer  Natur
nach  zu  einer  Ausbildung  zu  Gegensätzen  zwischen  Prinzipalen  und  Gehülfen ­
  führen  müsse.  Diese  Voraussetzung  dürfte  jedoch  in  ihrer  Allgemeinheit ­
  nicht  zutreffen,  im  Gegenteil  muß,  abgesehen  von  der  bestehenden
gesetzlichen  Organisation  der  Handelskammern,  wonach  sie  zur  Zeit  lediglich
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.