Metadata : Hours and earnings of men and women in the hosiery industry

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Die  Weltwirtschaft.

wirtschaften.  Die  Landbewohner  bringen  Lebensmittel  und  Rohstoffe  in  die  Stadt
und  kaufen  für  den  Erlös  die  gewerbliche  Arbeit  der  Städter;  zunächst  in  der  Form
des  Lohnwerks,  d.  h.  sie  lassen  ihre  eigenen  Rohstoffe  durch  den  städtischen  Gewerbsmann
  zu  Gebrauchsgegenständen  für  ihren  eigenen  Bedarf  verarbeiten,  so  daß  dieser  nur
seine  Arbeitskraft  und  die  notwendigen  Werkzeuge  beistellt.  Dabei  kommt  der  Gewerbetreibende ­
  entweder  in  das  Haus  des  Landwirtes  und  erhält  dort  Wohnung,  Kost  und
Tagelohn,  bis  die  Arbeit  vollendet  ist  (Störarbeit),  oder  er  übernimmt  den  Rohstoff  zur
Bearbeitung  in  seiner  eigenen  Wohnung  oder  Betriebsstätte  (Heimwerk);  letzteres  ist  die
Regel  dort,  wo  stehende  Betriebsmittel  und  Werksvorrichtungen  notwendig  sind,  wie
z.  B.  Mühlen,  Walken,  Feueressen.  Beide  Betriebsformen  kommen  auch  schon  bei  der
geschlossenen  Hauswirtschaft  vor,  nur  daß  das  Entgeltliche  und  Berufsmäßige  der  gewerblichen ­
  Arbeit  weniger  hervortritt.  Der  Störarbeiter  hat  seinen  Vorläufer  in  dem
helfenden  Nachbar,  der  Heimwerker  in  dem  Besitzer  einer  Mühle,  Walke  oder  ähnlichen
Vorrichtung,  der  anfänglich  nur  die  Benützung  dieser  Geräte  dem  Nachbar  gestattet,
dann  die  Überwachung  und  endlich  auch  die  Leistung  der  Arbeit  selbst  übernimmt.  Demgemäß ­
  herrschte  im  Anfange  der  Städte  in  ihrem  Gewerbebetriebe  das  Lohnwerk  vor.
Der  zünftige  Handwerkerstand  des  Mittelalters  ist  keineswegs  das,  was  man  sich  heute
unter  Handwerkern  vorstellt,  das  ist  ein  Stand  kleiner  Unternehmer,  sondern  vielmehr  ein
gewerblicher  Arbeiterstand,  der  sich  von  dem  heutigen  nur  dadurch  unterscheidet,  daß  der
einzelne  Arbeiter  für  eine  Mehrheit  von  Konsumenten,  nicht  aber  für  einen  einzelnen
Unternehmer  arbeitet.  Erst  allmählich  bürgert  sich  die  Beistellung  des  Rohstoffes  durch
den  Meister  ein,  anfänglich  bloß  für  die  ärmeren  Kunden.  Damit  taucht  eine  neue  Betriebsform ­
  auf:  das  Handwerk  oder  Preiswerk,  das  allerdings  seinen  Vorläufer
ebenfalls  schon  in  der  überschüssigen  Erzeugung  von  Produkten  des  bäuerlichen  Hausfleißes ­
  (wie  Leinwand,  Wollenstoff,  Holzwaren)  für  den  Markt  hat.  Der  Meister  ist
jetzt  in  dem  Besitze  sämtlicher  Produktionsmittel,  der  Arbeitskraft,  der  Werkzeuge  und
des  Rohstoffes,  und  in  dem  Preise,  den  er  für  das  fertige  Erzeugnis  erhält,  ist  nicht
nur  die  Vergütung  für  seine  Arbeitsleistung  wie  beim  Lohnwerker,  sondern  auch  das
Entgelt  für  den  von  ihm  gelieferten  Rohstoff  enthalten.  Doch  ist  sein  Betrieb  ausschließlich ­
  Kundenproduktiou.  Der  mittelalterliche  Handwerker  arbeitet  immer  für
den  unmittelbaren  Absatz  an  den  Verbraucher,  hauptsächlich  auf  Bestellung.  Was  er
auf  Vorrat  erzeugt,  setzt  er  nicht  an  den  Zwischenhändler,  sondern  auf  offenen  Märkten
an  den  Verbraucher  ab.
Dies  kommt  auch  in  der  städtischen  Wirtschaftspolitik  zum  Ausdrucke.  Der
Konsument  des  Stadtgebietes  soll  für  seinen  Bedarf  ein  ausschließliches  Kaufrecht, ­
  der  städtische  Gewerbetreibende  für  seine  Waren  ein  ausschließliches  Absatzrecht ­
  auf  dem  städtischen  Markte  haben.  Daher  wird  Sorge  getragen,  daß  wo  möglich
alles  in  der  Stadt  selbst  erzeugt  wird.  Der  Fremde  wird  auf  dem  Markte  nur  notgedrungen ­
  geduldet,  und  ist  ein  Gewerbe  in  der  Stadt  nicht  vertreten,  so  sucht  der  Rat
mit  Opfern  und  Begünstigungen  einen  fremden  Meister  zur  Ansiedelung  zu  bewegen.
Dem  gleichen  Grundgedanken  entspringt  eine  Reihe  von  Maßnahmen,  welche
regelnd  in  das  Verhältnis  zwischen  Handwerkern  und  Kunden  eingreifen  und  eine  Ausbeutung ­
  des  Monopolsrechtes  der  ersteren  zum  Schaden  der  letzteren  verhindern  sollen:  die
obrigkeitliche  Beschau  und  Prüfung  der  Waren  auf  ihre  Güte,  der  Erlaß  von  Preistaxen  für
die  verschiedenen  Erzeugnisse  und  Arbeitsleistungen,  die  Festsetzung  öffentlicher  Verkaufsplätze, ­
  auf  denen  die  Verkäufer  derselben  Ware  nebeneinander  im  offenen  Wettbewerb
unter  Überwachung  des  Marktmeisters  feilhalten.  Aus  demselben  Grunde  mußte  auch
das  übermäßige  Wachstum  eines  einzelnen  Betriebes  unwillkommen  erscheinen.  Es  erschien ­
  überflüssig,  wenn  man  ausschließlich  die  Versorgung  des  Stadtgebietes  ins  Auge
faßte,  und  gefährlich  für  die  Aufrechthaltung  des  unmittelbaren  Verkehrs  zwischen  Erzeugern ­
  und  Verbrauchern,  wie  für  die  Sicherung  des  Fortkommens  der  übrigen  Meister,
ihrer  „bürgerlichen  Nahrung".  Daher  rühren  die  zahlreichen  Verbote,  mehr  als  eine
bestimmte  Zahl  von  Gesellen  zu  beschäftigen,  was  wieder  zur  Absplitterung  immer  neuer
            
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