Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

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502-503.  Amtliche  Niederlagen.

rung,  in  welcher  sich  auf  die  betreffende  Past  des  M°g°zmsbuch°S  zu
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3ugl#  ist  gestattet,  ben  begimstigten  W
10%tiaen  Gewichtszuwachs  auszudehnen,  der  durch  die  Ueberleerui  S
aus  großen  in  kleinere  Gefäße  etwa  entstünde.  (§.  445  A.  U.)
3.  Weftchtigung,  Amzeichnung,  Abwage,  Aachfüñnng  von
IküsslgKeilen  u.  dgk.
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cbenben  @rmung  anßesn^^t  obet  ertheilt  tuetben.
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Wiebereinlangen  derselben  angestempelt  wird.
            
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