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Die Aufgaben der Landwirtschaftsgenossenschaften
Betrachten wir nun im einzelnen die Aufgaben des ländlichen
Genossenschaftswesens in der sozialistischen Sowjetrepublik. Die
Mannigfaltigkeit und Verschiedenheit der Produktionszweige der
Landwirtschaft erfordert dabei notwendigerweise die Einrichtung
spezieller Genossenschaften für jeden einzelnen Produktionszweig,
wie Molkereiwirtschaft, Flachskultur, Kartoffelkultur, Zuckerrübenkultur
u. a. Eine weitere Mannigfaltigkeit der Organisationsform
der Landwirtschaftsgenossenschaften ist dadurch bedingt,
daß die Landwirtschaft in verschiedenen Gegenden
Sowjet - Rußlands auf oft sehr unterschiedlicher Entwicklungsstufe
steht. Um allen diesen mannigfachen Funktionen und Formen
gerecht zu werden, sind sechs Gruppen von Betätigung
der Landwirtschaftsgenossenschaften gebildet worden:
1. Die Organisation landwirtschaftlichen Kleinkredits,
2. der Absatz von Erzeugnissen der Bauernwirtschaft auf den Binnenmärkten
und im Auslande,
3. die Versorgung der Bauernwirtschaft mit den notwendigen Geräten
und Produktionsmitteln,
4. die Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten, die meist erforderlich
ist, um einen groß angelegten Absatz organisieren zu können
(z. B. die Verarbeitung von Kartoffeln zu Stärkeprodukten, die Butterund
Käseerzeugung usw.),
5. Die Organisation der Bauern als Produzenten zwecks gemeinschaftlicher
Regulierung des Produktionsprozesses (z. B. die Zuckerrübengenossenschaften),
6. unmittelbare gemeinschaftliche Produktion der landwirtschaftlichen
Erzeugnisse,
Um eine volle Vorstellung über die Tätigkeit der Landwirtschaftsgenossenschaften
Sowjet-Rußlands zu haben, sollen in
Folgendem die organisatorische Struktur und der Apparat der
Landwirtschaftsgenossenschaften, ihre finanzielle Grundlage und
ihre Tätigkeit auf dem Gebiete des bäuerlichen Kleinkredits, ihre
Rolle als Einkaufs- und Absatzorganisationen und schließlich ihre
Funktionen bei der Organisation der Produktion und der Verarbeitung
landwirtschaftlicher Erzeugnisse geschildert werden.
Das Genossenschaftsnetz umfaßt 2 Millionen Mitglieder
und 33000 Einzelgenossenschaften
Da jedes Mitglied einer Genossenschaft in der Regel eine ganze
Bauernwirtschaft bedeutet, kann man sagen, daß zirka 9 M i 11 i o -
nen Seelen bereits genossenschaftlich erfaßt sind.
Nebenstehend geben wir ein genaues Schema über die
Struktur und den organisatorischen Aufbau der
gesamten landwirtschaftlichen Genossenschaftsbewegung, wobei
die ukrainische Sowjetrepublik gesondert aufgeführt ist. Hier auch
die Ziffern der einzelnen Genossenschaftsarten und ihre Mitgliederzahl.