VIT I. Capitel.
Der Sclilagscliatz.
Erribt Seyd hat in seiner Broschüre „Die wahren Grund
sätze des Banknotenwesens“ für Deutschland in überzeugender
Weise die Nothwendigkeit dargelegt, die Münzstätten der
Privatausprägung freizugeben und den übermässig hohen
Schlagschatz von Va Percent ausgiebig, etwa auf V« oder
V's Percent zu ermässigen. Er ist jedoch dabei in dem grossen
Irrthuin befallen, diese Forderung in erster Linie mit dem
Hinweise auf den internationalen Reichthum Deutschlands zu
begründen, mit welchem dieselbe in Wahrheit sehr wenig
gemein hat. Die Freigebung des Miinzrechts an Private und
die Ermässigung des Schlagschatzes, durch welche beiden
Massregeln die Freizügigkeit des Goldes erst zu rechter Wirk
samkeit gelangt, sind Postulate der Vervollkommnung des
Geldwesens für den internationalen Verkehr, und diese Voll-*
kommenheit erweist sich gleich heilsam für die international
armen, wie für die international reichen Nationen. Der Verkehr
der letzteren ist allerdings lebhafter und grossartiger als der
der ersteren und jede Schädigung desselben gelangt aus diesem
(gründe in absolut grösseren Verlustziffern zum Ausdrucke;
•aber die absolut geringeren Verluste sind doch für die ärmeren
Nationen verhältnissmässig ebenso emptindlich, und die Miinz-
vollkomnienheit muss ihnen daher ebenso werthvoll sein als
Jenen. Und selbst wenn man die Prägegebühr als eine Ein
nahmsquelle des Staatsschatzes betrachten wollte und nun von