Full text: Währung und Handel

VIT I. Capitel. 
Der Sclilagscliatz. 
Erribt Seyd hat in seiner Broschüre „Die wahren Grund 
sätze des Banknotenwesens“ für Deutschland in überzeugender 
Weise die Nothwendigkeit dargelegt, die Münzstätten der 
Privatausprägung freizugeben und den übermässig hohen 
Schlagschatz von Va Percent ausgiebig, etwa auf V« oder 
V's Percent zu ermässigen. Er ist jedoch dabei in dem grossen 
Irrthuin befallen, diese Forderung in erster Linie mit dem 
Hinweise auf den internationalen Reichthum Deutschlands zu 
begründen, mit welchem dieselbe in Wahrheit sehr wenig 
gemein hat. Die Freigebung des Miinzrechts an Private und 
die Ermässigung des Schlagschatzes, durch welche beiden 
Massregeln die Freizügigkeit des Goldes erst zu rechter Wirk 
samkeit gelangt, sind Postulate der Vervollkommnung des 
Geldwesens für den internationalen Verkehr, und diese Voll-* 
kommenheit erweist sich gleich heilsam für die international 
armen, wie für die international reichen Nationen. Der Verkehr 
der letzteren ist allerdings lebhafter und grossartiger als der 
der ersteren und jede Schädigung desselben gelangt aus diesem 
(gründe in absolut grösseren Verlustziffern zum Ausdrucke; 
•aber die absolut geringeren Verluste sind doch für die ärmeren 
Nationen verhältnissmässig ebenso emptindlich, und die Miinz- 
vollkomnienheit muss ihnen daher ebenso werthvoll sein als 
Jenen. Und selbst wenn man die Prägegebühr als eine Ein 
nahmsquelle des Staatsschatzes betrachten wollte und nun von
	        
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