Metadata: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

Wie in der Anleihedenkschrift 1925 ferner ausge- 
führt, ist das Reich verpflichtet, der Rentenbank die 
Zahlungen zu ersetzen, die diese auf Grund des $ 11 
Abs 4 des Liquidierungsgesetzes an die Reichsbank zu 
leisten hat [Beteiligung der Reichsbank an den Zinsen 
für die von der Deutschen Rentenbank gegebenen Wirt- 
schaftskredite (Abwicklungskredite)]. Auf diese Ersatz- 
leistung sind die nach 8 7c des Liquidierungsgesetzes 
an den Tilgungsfonds abgeführten Anteile des Reichs 
am Reingewinne der Reichsbank anzurechnen. Die 
Forderung der Reichsbank beläuft sich, wie jetzt fest- 
gestellt worden ist, auf 70082 498,29 RM. Nachdem 
hierauf in den Jahren 1925 und 1926 67798 963,46 RM. 
zur Verfügung gestellt worden sind, waren von dem im 
Jahre 1927 dem Reiche zugefallenen Anteil am Rein- 
gewinne der Reichsbank, der 4205 374,94 RM. betrug, 
nur noch 2288 534,83 RM. anzurechnen, während der 
Rest von 1916 840,11 RM. zur weiteren Tilgung der aus 
dem Rentenbankkredit entstandenen Hauptverpflich- 
tung des Reichs gegenüber der Rentenbank verwendet 
werden könnte. 
Nach 8 7 des Gesetzes über die Liquidierung des 
Umlaufs an Rentenbankscheinen vom 380. August 1924 
(Reichsgesetzbl. II S. 252) hat das Reich im Berichts- 
jahr an den Tilgungsfonds, der zur Einlösung der 
Rentenbankscheine gebildet ist, abgeführt: ‘ 
a) vier Raten von je 15 Millionen RM., 
die am 1. Januar, 1. April, 1. Juli 
und 1, Oktober 1927 fällig wurden 60 000 000,00 RM., 
den Anteil des Reichs am Rein- 
gewinne der Reichsbank für das 
Jahr 1926 im Betrage von ..... 4205874,94 
Zusammen .... 64 205 374,94 RM. 
Die Schuld des Reichs an die Deutsche Rentenbank 
betrug am 31. Dezember 1926 946286 586,05 Renten- 
mark. Im Jahre 1927 sind von dem Rentenbank- 
darlehen an das Reich abgeschrieben worden: 
a) die vom Reiche an den 
Tilgungsfonds abgeführte 
Jahresrate mit ....... 
b} 
60 000 000,00 Rentenmark. 
Aka
	        
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