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XXV 1.
„Holland“ usw.). Seit dem Erlöschen des Assiento-Vertrages
im Jahre 1750 hatte die spanische Regierung den Willen kund
gegeben, fortan die Sklaveneinfuhr nur spanischen Untertanen
vorzubehalten. Aus Mangel an eigenen Besitzungen in Afrika,
an Schiffen, an Geld, Kredit und an den geeigneten Tausch
waren, endlich aus Geschäftsunkenntnis mufste sie von ihrem
Entschlufs abstehen. Britische Händler wurden wieder herbei
gerufen, die aber nicht direkt an die spanischen Pflanzer,
sondern nur an eine spanische Gesellschaft mit dem Sitze in
Havanna liefern durften. Wegen des Krieges mit England
stellte diese Gesellschaft 1779 ihren Betrieb ein. Nach dem
Friedensschlufs von 1783, als Spanien in Afrika Fufs gefafst
hatte, glaubte es abermals der englischen Importe entbehren
zu können und versagte allen nichtspanischen Sklavenschiffen
und Händlern den Zutritt. Wie früher nötigte indessen wie
derum der Mangel an kaufmännischen Fähigkeiten die spa
nische Regierung, mit dem englischen Handelshause Baker
und Dawson aus Liverpool in Unterhandlung zu treten. Mit
diesem sch lofs und erneuerte sie seit 1784 mehrmals einen
Vertrag über die Lieferung von 4—5000 Sklaven für Trinidad,
Caracas, Havanna und La Güira. Damit waren England tat
sächlich alle früheren Vorrechte im spanischen Sklavenhandel
wiedergegeben. Er wurde in britischen Schiffen, durch britische
Seeleute geführt und war ziemlich vorteilhaft, da die Sklaven
mit barem Gelde bezahlt wurden. Jedoch plötzlich, im Februar
1788, weigerte sich der König von Spanien, den Vertrag zu
erneuern, infolge, wie behauptet wurde, der Nachricht von
Parlamentsverhandlungen über die Abolition in England. Die
Wahrheit war, dafs sich in Cadix ein spanisches Handelshaus
erboten hatte, den Sklavenhandel unter spanischer Flagge zu
führen (Report 1789, VI, Zeugnis von Mr. J. Dawson). Der
Kontrakt wurde nicht erneuert; König Karl IV. erliefs viel
mehr am 28. Februar 1789 eine Verordnung, welche seinen
Untertanen den Sklavenhandel in eigenen oder gemieteten
Schiffen freigab, und Fremden nur noch auf zwei Jahre ge
stattete, Sklaven in diejenigen Häfen zu importieren, wo Zölle
erhoben wurden. In allen anderen Häfen sowie in Port of
Cuba wurden Ausländer überhaupt ausgeschlossen. Spanischen
Schiffen wurde aufserdem noch eine Einfuhrprämie von vier
Pesos oder Dollars pro Neger versprochen. Fremde Schiffe
durften einen Tonnengehalt von 300 nicht übersteigen und
keine Kolonialwaren ausführen.
Seitdem war England offiziell, wennschon infolge des
Schmuggelhandels nicht tatsächlich, von der Beteiligung am
spanischen Sklavenhandel ausgeschlossen. Nur noch einmal,
vorübergehend, kam es durch die spanische „Philippinen-Ge-
sellschaft in Berührung mit ihm (Report VI, unter „Spain“;
auch Brougham I, S. 532). Diese Gesellschaft hatte nämlich