fullscreen: Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

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XXV 1. 
„Holland“ usw.). Seit dem Erlöschen des Assiento-Vertrages 
im Jahre 1750 hatte die spanische Regierung den Willen kund 
gegeben, fortan die Sklaveneinfuhr nur spanischen Untertanen 
vorzubehalten. Aus Mangel an eigenen Besitzungen in Afrika, 
an Schiffen, an Geld, Kredit und an den geeigneten Tausch 
waren, endlich aus Geschäftsunkenntnis mufste sie von ihrem 
Entschlufs abstehen. Britische Händler wurden wieder herbei 
gerufen, die aber nicht direkt an die spanischen Pflanzer, 
sondern nur an eine spanische Gesellschaft mit dem Sitze in 
Havanna liefern durften. Wegen des Krieges mit England 
stellte diese Gesellschaft 1779 ihren Betrieb ein. Nach dem 
Friedensschlufs von 1783, als Spanien in Afrika Fufs gefafst 
hatte, glaubte es abermals der englischen Importe entbehren 
zu können und versagte allen nichtspanischen Sklavenschiffen 
und Händlern den Zutritt. Wie früher nötigte indessen wie 
derum der Mangel an kaufmännischen Fähigkeiten die spa 
nische Regierung, mit dem englischen Handelshause Baker 
und Dawson aus Liverpool in Unterhandlung zu treten. Mit 
diesem sch lofs und erneuerte sie seit 1784 mehrmals einen 
Vertrag über die Lieferung von 4—5000 Sklaven für Trinidad, 
Caracas, Havanna und La Güira. Damit waren England tat 
sächlich alle früheren Vorrechte im spanischen Sklavenhandel 
wiedergegeben. Er wurde in britischen Schiffen, durch britische 
Seeleute geführt und war ziemlich vorteilhaft, da die Sklaven 
mit barem Gelde bezahlt wurden. Jedoch plötzlich, im Februar 
1788, weigerte sich der König von Spanien, den Vertrag zu 
erneuern, infolge, wie behauptet wurde, der Nachricht von 
Parlamentsverhandlungen über die Abolition in England. Die 
Wahrheit war, dafs sich in Cadix ein spanisches Handelshaus 
erboten hatte, den Sklavenhandel unter spanischer Flagge zu 
führen (Report 1789, VI, Zeugnis von Mr. J. Dawson). Der 
Kontrakt wurde nicht erneuert; König Karl IV. erliefs viel 
mehr am 28. Februar 1789 eine Verordnung, welche seinen 
Untertanen den Sklavenhandel in eigenen oder gemieteten 
Schiffen freigab, und Fremden nur noch auf zwei Jahre ge 
stattete, Sklaven in diejenigen Häfen zu importieren, wo Zölle 
erhoben wurden. In allen anderen Häfen sowie in Port of 
Cuba wurden Ausländer überhaupt ausgeschlossen. Spanischen 
Schiffen wurde aufserdem noch eine Einfuhrprämie von vier 
Pesos oder Dollars pro Neger versprochen. Fremde Schiffe 
durften einen Tonnengehalt von 300 nicht übersteigen und 
keine Kolonialwaren ausführen. 
Seitdem war England offiziell, wennschon infolge des 
Schmuggelhandels nicht tatsächlich, von der Beteiligung am 
spanischen Sklavenhandel ausgeschlossen. Nur noch einmal, 
vorübergehend, kam es durch die spanische „Philippinen-Ge- 
sellschaft in Berührung mit ihm (Report VI, unter „Spain“; 
auch Brougham I, S. 532). Diese Gesellschaft hatte nämlich
	        
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