Object: Finanzwissenschaft

61 5. Buch. Der Staatskredit. 
der österreichischen 4,2 prozentigen Papierrente kamen auf das Aus- 
land von 974,5 Millionen Gulden nur 170,9 Millionen Gulden, von 
892,6 Millionen Silberrente aber 459,2 Millionen Gulden. Hieraus 
ist ersichtlich, daß von der Silberrente mehr als die Hälfte im 
Auslande placiert war, während die Papierrente im Auslande nicht 
beliebt war. Die größten Beträge der Silberrente entfielen auf 
folgende Geldmärkte *): 
Amsterdam 169,9 Millionen Gulden 
Berlin 53,1 S - 
Frankfurt 48,0 5 H 
Paris 47,2 S ” 
München 22,6 5 x 
Leipzig 21,8 » N 
Antwerpen 19,0 % Ö 
Breslau 17,8 ° X 
Brüssel 11,4 ® ” 
Darmstadt 98 n n 
Hamburg 849 a in 
Dresden 8,5 A © 
London 7,6 e A 
Von der ungarischen Staatsschuld waren im Jahre 1890 placiert: 
Goldanlehen Andere Anlehen 
Ungarn 6,85 Prozent 34,70 Prozent 
Österreich 11:93 © 61,82 - 
Deutschland 4732 B48 
Frankreich 29,72 7 — 
England 4,18 
Während die Frage die Fachmänner öfters beschäftigt hat, ob 
es für den Staat vorteilhaft ist, der Schuldner eines anderen Staates 
zu sein, wurde es viel weniger untersucht, ob es vorteilhaft ist, 
Gläubiger eines fremden Landes zu sein? Die kolossalen Verluste, 
welche die Staatsgläubiger in einzelnen armen, Kkreditschwachen 
Staaten erlitten, führten zu der Auffassung, daß es nicht vorteilhaft 
ist, der Gläubiger eines fremden Staates zu sein. Diese Ansicht 
ist freilich zu weitgehend. 
7. Urkundliche und Buchschuld. Die Staatsschuld ist 
entweder eine urkundliche oder eine gebuchte (Buchschuld). 
Wo die Institution des Staatsschuldbuches besteht, dort beruht das 
Forderungsrecht des Staatsgläubigers auf der Einschreibung in das 
Staatsschuldenbuch. Bei dieser Form der Staatsschuld bildet der 
Staatskredit nur ausnahmsweise den Gegenstand des Verkehrs. 
Wo es aber nötig ist, den Staatskredit durch einen möglichst 
leichten Verkehr zu befördern, dort ist die Ausstellung von Staats- 
schuldenobligationen zweckmäßiger. WUbrigens findet diese Form 
') Mitteilungen des k. k. Finanzministeriums, V. Jahrg., S. 1122. 
514
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.