61 5. Buch. Der Staatskredit.
der österreichischen 4,2 prozentigen Papierrente kamen auf das Aus-
land von 974,5 Millionen Gulden nur 170,9 Millionen Gulden, von
892,6 Millionen Silberrente aber 459,2 Millionen Gulden. Hieraus
ist ersichtlich, daß von der Silberrente mehr als die Hälfte im
Auslande placiert war, während die Papierrente im Auslande nicht
beliebt war. Die größten Beträge der Silberrente entfielen auf
folgende Geldmärkte *):
Amsterdam 169,9 Millionen Gulden
Berlin 53,1 S -
Frankfurt 48,0 5 H
Paris 47,2 S ”
München 22,6 5 x
Leipzig 21,8 » N
Antwerpen 19,0 % Ö
Breslau 17,8 ° X
Brüssel 11,4 ® ”
Darmstadt 98 n n
Hamburg 849 a in
Dresden 8,5 A ©
London 7,6 e A
Von der ungarischen Staatsschuld waren im Jahre 1890 placiert:
Goldanlehen Andere Anlehen
Ungarn 6,85 Prozent 34,70 Prozent
Österreich 11:93 © 61,82 -
Deutschland 4732 B48
Frankreich 29,72 7 —
England 4,18
Während die Frage die Fachmänner öfters beschäftigt hat, ob
es für den Staat vorteilhaft ist, der Schuldner eines anderen Staates
zu sein, wurde es viel weniger untersucht, ob es vorteilhaft ist,
Gläubiger eines fremden Landes zu sein? Die kolossalen Verluste,
welche die Staatsgläubiger in einzelnen armen, Kkreditschwachen
Staaten erlitten, führten zu der Auffassung, daß es nicht vorteilhaft
ist, der Gläubiger eines fremden Staates zu sein. Diese Ansicht
ist freilich zu weitgehend.
7. Urkundliche und Buchschuld. Die Staatsschuld ist
entweder eine urkundliche oder eine gebuchte (Buchschuld).
Wo die Institution des Staatsschuldbuches besteht, dort beruht das
Forderungsrecht des Staatsgläubigers auf der Einschreibung in das
Staatsschuldenbuch. Bei dieser Form der Staatsschuld bildet der
Staatskredit nur ausnahmsweise den Gegenstand des Verkehrs.
Wo es aber nötig ist, den Staatskredit durch einen möglichst
leichten Verkehr zu befördern, dort ist die Ausstellung von Staats-
schuldenobligationen zweckmäßiger. WUbrigens findet diese Form
') Mitteilungen des k. k. Finanzministeriums, V. Jahrg., S. 1122.
514