Object: Die Lage der Landwirtschaft in Ostpreussen

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gläubiger versuchen werden, bei der ersten sich bietenden Gelegenheit ihre 
Engagements im Wege der Zwangsversteigerung zu lösen. Seit mehreren Monaten 
jedoch stagniert der Gütermarkt in weiten Gebieten, wie auch die Denkschrift der 
Preußischen Zentralgenossenschaftskasse hervorhebt, vollkommen. Es ist damit 
für einen Teil der Gläubiger überhaupt keine Möglichkeit gegeben. sich an dem 
verpfändeten Objekt zu befriedigen. 
So sind erhebliche Beträge, vor allem kurzfristiger Personalkredite, „ein- 
gefroren‘“. Es ist dadurch eine nicht unbeträchtliche Verschlechterung der Liqui- 
dität der mit der Landwirtschaft arbeitenden genossenschaftlichen, privaten und 
öffentlich-rechtlichen Bankinstitute hervorgerufen. 
Nach den auf Anfragen des Unterausschusses eingegangenen Antworten 
sind bei der Landesbank der Provinz Ostpreußen fast sämtliche Personalkredite 
illiquide geworden. Bei den von der deutschen Raiffeisenbank nach Ostpreußen 
gelegten Personaldarlehen sind 38% als eingefroren zu betrachten, und ‘zwar 
40 % der an Großbetriebe und 35 % der an Betriebe unter 100ha Größe ge- 
fossenen Summen. Bei der Ermländischen Zentralkasse in Wormditt sind 80 % 
der Ausleihungen vorübergehend nicht einbringlich. An diesen eingefrorenen 
Krediten sind die Großbetriebe mit über 100ha mit 5—10 %‘ und die bäuer- 
lichen Betriebe unter 100 ha mit 90—95 % beteiligt. Nach den Mitteilungen 
jer Ostpreußischen Generallandschaftsdirektion ist der Satz der illiquide ge- 
wordenen Kredite bei der Bank der Ostpreußischen Landschaft nur gering. Er 
neträgt 3 % der Ausleihungen. 
Erheblich ungünstiger aber ist das Bild bei der Ostpreußischen Landschaft 
selbst. Die Landschaft hatte geglaubt, im Rahmen der Gesamtlage der ost- 
preußischen Landwirtschaft zu handeln, wenn sie bei Fälligkeit der Halbjahres- 
leistungen aus den landschaftlichen Hypotheken in größerem Umfange Stundungen 
zewährte. Die Generallandschaftsdirektion erhoffte von einer Besserung der 
allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse und von den seitens des Reiches und 
Preußens wiederholt in Aussicht gestellten. besonderen Hilfsmaßnahmen für Ost- 
preußen auch eine Besserung der Zahlungsfähigkeit ihrer Schuldner. Die General- 
‚andschaftsdirektion hat deshalb ihren Schuldnern gegenüber stets betont, daß 
ihr eine solche Politik der Nachsicht nur bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 
1927/28 möglich sein würde. Im Zusammenhang, mit der jeweiligen Einzelstundung 
hat die Landschaft den Zinsendienst regelmäßig durch Pfändung gesichert. 
Diese Pfändung hatte jedoch nicht den Charakter einer rücksichtelosen Befriedi- 
zungsmaßnahme, sondern wurde so gehandhabt, daß sie die Bewirtschaftung nicht 
störte, aber das Herausgehen von Zahlungen an fremde Gläubiger (auf Höhe der 
Zinsreste des Gutes) so lange verhinderte, bis die Landschaftszinsen bezahlt 
worden waren. Dadurch sollte der Schuldner dauernd an die Schwere seiner Ver- 
pflichtungen erinnert werden. 
Im einzelnen wurde mit Bedacht jede Möglichkeit der erleichterten Zins- 
abdeckung aus der Ostpreußenhilfe (II. Hypothek und bevorzugte Pfandbrief- 
abrechnung bei Zusatzdarlehen, der Landschaft) durch entsprechende Kontrolle 
gewahrt, aber gleichzeitig die Grenze für ein Entgegenkommen da gezogen, wo 
man die Hoffnung: auf Abdeckung in naher Zeit aufgegeben hatte. Hier ist zu 
berücksichtigen, daß solche Zinsstundung nur schädigend für die übrigen Gläubiger 
hinter der Landschaft (im. wesentlichen landwirtschaftliche Kreditinstitute) wirken 
mußte und dem Landwirt selbst auch keinen Vorteil bringen würde, weil Über- 
schüsge der Wirtschaft heute-in Ostpreußen im allgemeinen Durchschnitt nicht zu
	        
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