IV. Theil. Statistik der Finanz-Verwaltung.
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den, sondern je während der ganzen Datier ihrer
Versiehe r un g gleich b leiben deDurchschnittsprä mien
entrichten und also anfänglich mehr, später aber weniger
zahlen, als der Bedarf erheischt. Die Reserve setzt sich mithin
gleichsam aus Prä mien-Vorauszahlungen zusammen, aus
Mehrzahlungen, welche die Versicherten durch Entrichtung
gleichbleibender Durchschnittsprämien anfänglich über den
Bedarf hinaus leisten; sie dient dazu, der mit dem fort
schreitenden Alter der Versicherten allmählich zunehmenden
Sterblichkeitsgefahr ohne Erhöhung der beim Abschluss der
Versicherungen festgesetzten Prämien das Gleichgewicht zu
halten, das richtige Verhältnis zwischen älteren und jüngeren
Versicherten herzustellen und der Bank die Erfüllung ihrer
Verpflichtungen auch für den Fall zu ermöglichen, dass ihr
neue Versicherte nicht mehr zutreten.
Die Höhe der Reserve wird nach festen mathematischen
Grundsätzen mit Hülfe der Sterblichkeitsliste und des Zins-
fusses, welche der Prämienberechnung der Bank zu Grunde
liegen, alljährlich ermittelt. Die Prämien sind so berechnet,
dass für jede Versicherung zur Zeit des Abschlusses der Werth
der zu erwartenden reinen Prämienzahlungen dem Werthe der
dereinst auszuzahlenden Versicherungssumme genau gleich ist.
Im Laufe der Versicherungsdauer wird jedoch dieses Verhältnis I
ein wesentlich anderes: die Verpflichtung der Bank, beim
Tode des Versicherten oder wenn dieser ein bestimmtes Alter ¡
erreicht hat, die Versicherungssumme auszuzahlen, wird mit
dem vorschreitenden Alter des Versicherten naturgemäs in
ihrem Werthe immer grösser, die Forderung der Bank ¡
auf fernere Prämienzahlungen dagegen verliert von Jahr zu
Jahr mit dem zunehmenden Alter des Versicherten mehr und !
mehr an Werth und wird also immer kleiner. Es entsteht '
auf diese Weise zwischen dem Werthe der Verpflichtung,
welche der Bank durch Uebernahme der Versicherung er
wachsen ist, und dem Werthe der Forderung, welche
ihr aus der Versicherung zusteht, eine immer grösser werdende
Differenz, und diese Differenz oder der Betrag, um welchen
der Werth der dereinst auszu za hienden Versiche
rungssumme den Werth der noch zu erwartenden
Prämienzahlungen übersteigt, ist als Reserve zurück
zustellen, wenn die Bank dauernd ihren Verpflichtungen ge
nügen können soll.
Die Reserve ist demnach kein willkürlich bemessener, zur
Begegnung möglicher ausserordentlicher Unglücksfälle
( überrechn un gsmäsiger Sterblichkeit) zurückgestellter Betrag,
sondern eine lest bestimmte, zur Deckung der bei normalem
Sterblichkeits-Verläufe an die Bank herantretenden Ansprüche
erforderliche Summe, welche mit Hülfe der Rechnungsgrund
lagen der Bank sich genau ermitteln lässt und deren richtige
Bemessung und Aufsparung eine der ersten und wichtigsten
Bedingungen für die Sicherheit und das dauernde Fortbestehen
der Bank ist.
Aus der vorstehenden Darlegung erhellt, dass die Reserve
für jede einzelne Versicherung, gleich wie die Differenz zwischen
dem Werthe der Versicherungssumme und dem Werthe der
noch zu erwartenden Prämienzahlungen, fortwährend wachsen
muss, bis sie am äussersten Grenzpunkt der Versicherungsdauer,
wo die Versicherungssumme bei Lebzeiten des Versicherten
auszuzahlen und eine weitere Prämienzahlung nicht zu erwarten
ist, die Höhe der vollen Versicherungssumme erreicht. Auf
welche Weise z. B. für die einfachen Versicherungen auf
Lebenszeit nach Tarif A. die Reserve mit der Dauer der Ver
sicherung allmählich anwächst, zeigt die folgende Uebersicht:
Beitritts-
Alter
21
31
41
51
61
Betrag der Reserve für 1000 Mark Versicherungssumme nach
9-98
I 1,73
l6, 44
23,08
34,»o
30
40
50
60 I 70
Jahre 11
49,72
59,93
87,02
I I 7,80
175,96
100,19
I2 5,60
I 80,9C
241,49
363,3*
213,20
283,84
378,73
5I7,U
686,80
355,6»
456,73
604,49
762.22
1000,00
5",i7
654,17
805,2s
i ooo.oo
688,81
829,71
1000,00
846,77
IOoOjOO
IOOO,00
So bestimmt sich für jede einzelne Versicherungsart je
nach der Höhe und Dauer der Versicherung sowie nach dem
Beitrittsalter des Versicherten die zurückzustellende Reserve.
Dieselbe drückt zugleich je den Werth der Police aus und
dient als Maasstab für die Abgangsentschädigung, welche nach
§ 65 der Bankverfassung bei Aufgabe der Versicherung zu
gewähren ist, wie auch für die Höhe des Vorschusses, welcher
nach § 13 der Bankverfassung von dem Versicherten gegen
Verpfändung der Police von der Bank entnommen werden
kann. Scheidet eine Versicherung aus, so wird für dieselbe
natürlich auch keine Reserve mehr zurückgestellt; vielmehr
kommt der bereits angesammelte Betrag aus dem Reservefonds
in Wegfall und wird, soweit dies nöthig, zur Gewährung der
vorerwähnten Abgangsentschädigung benutzt oder findet bei
Auszahlung der Versicherungssumme mit Verwendung, so dass
also im letzteren Falle nur der Fehlbetrag aus den neuen
Prämienzahlungen zu entnehmen ist.
Nach diesen Erläuterungen über das Wesen und die Be
stimmung der Reserve wird man es erklärlich linden, dass die
in der 6. Spalte der Tabelle XXIII verzeichnete Prämien-
Reserve, welche die auf alle bestehenden Versicherungen
treffenden Einzelreserven umfasst, bei der bisherigen Geschäfts
entwickelung der Bank fort und fort steigend, sehr rasch auf
einen grossen Betrag angewachsen ist und von Jahr zu Jahr
noch immer beträchtlich weiter zunimmt. Dieses Wachsthum
wird so lange fortdauern, bis der Betrag der für aüsscheidende
Versicherungen in Wegfall kommenden Reserve der Summe,
um welche die Reserve für die bestehenden und neu zugehen
den Versicherungen sich erhöht, gleichkommt oder dieselbe
übersteigt, — ein Zeitpunkt, der bei dem steten reichlichen
neuen Versicherungszugang, dessen die Bank sich zu erfreuen
hat, jedenfalls noch in weiter Ferne liegt. In dem seit dem
Anfang der Sechziger Jahre ausserordentlich gestiegenen neuen
Versicherungszugang ist andererseits aber auch die Erklärung
dafür zu suchen, dass das Verhältniss der Reserve zur
Gesammt-Versicherungssumme, welches bis zum Jahre
1861 stetig — bis auf 20,74% — gestiegen war, seitdem
allmählich wieder etwas — bis auf 16,81 °o im Jahre 1877 —
gesunken ist; denn da für neue und erst kurze Zeit bestehende
Versicherungen die Reserve verhältnissmäsig noch klein und
wesentlich niedriger, als für schon länger bestehende Versiche
rungen ist, so muss ein starker und steigender Zugang neuer