Full text : Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878

Y.  Theil.  Statistik  der  Sterblichkeitsverhältnisse.

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Es  können  über  die  practische  Tragweite  einer  solchen
Ermittelungsmethode  sowie  über  die  Zweckmäsigkeit  der  für
die  Summen  gewählten  Grenzen  verschiedene  Meinungen
geltend  gemacht  werden;  soviel  aber  ist  sicher,  dass  diese
Methode  für  den  fraglichen  Zweck  eine  sicherere  Grundlage  darbietet ­
  als  irgend  eine  andere  überhaupt  ohne  allzugrosse  Mühe
durchführbare  und  dass  sie  —  was  jedenfalls  von  nicht  zu
unterschätzendem  Wer  the  ist  —  besser,  als  irgend  eine  andere,
geeignet  ist,  dem  Techniker  als  wirkliche  Rechnungsgrundlage
zu  dienen.
Zu  den  bisher  beschriebenen  Klassificirungen  des  Materials
und  den  daraus  hervorgehenden  Untersuchungen  gesellte  sich
nun  noch  eine  weitere.  Man  ermittelte  nämlich  die  absolute
Sterblichkeit  nach  den  Todesursachen  und  zwar
unter  Berücksichtigung  der  Alter  sowohl,  als  der
Versicherungsdauer.  Diese  Untersuchung  war  nicht  von
Anfang  an  in's  Auge  gefasst  worden  —  sie  wurde  erst  beschlossen, ­
  als  die  Untersuchungen  über  den  Einfluss  der  Versicherungsdauer ­
  Resultate  ergeben  hatten,  deren  nähere  Erklärung ­
  und  Begründung  eine  Specificirung  nach  Todesursachen
besonders  wünschenswert!!  erscheinen  Hess,  zu  einer  Zeit  also,
wo  nicht  allein  das  Kartenmaterial,  sondern  auch  die  Gruppirung
  desselben  vollständig  abgeschlossen  war.  Es  muss  dies
besonders  hervorgehoben  werden,  weil  hierin  die  Erklärung
dafür  liegt,  dass  die  Methode,  nach  welcher  die  in  Rede  stehende
Untersuchung  ausgeführt  wurde,  nur  Näherungswerthe  ergiebt,
und  insofern  mit  denjenigen  Methoden  nicht  ganz  harmonirt,
welche  bei  den  übrigen  von  vornherein  vorbereiteten  Untersuchungen ­
  zur  Anwendung  gekommen  sind.  Uebrigens  sind
die  Approximationen  durchgängig  der  Art,  dass  sie  auf  die
wirklich  in  Frage  kommenden  Endresultate  so  gut  wie  ohne
Einfluss  geblieben  sind  ;  sie  kommen,  wie  aus  den  Untersuchungen ­
  selbst  hervorgehen  wird,  der  Wahrheit  so  nahe,
dass  eine  Anwendung  der  exacten  Methode,  welche  eine  abermalige ­
  und  weitläufige  Gruppirung  eines  grossen  Theiles  des
Materials  und  damit  einen  nicht  unbedeutenden  Zeitaufwand
bedingt  haben  würde,  sich  unter  den  genannten  Umständen  i
kaum  hätte  rechtfertigen  lassen.
Bevor  nun  der  Gruppirungs-  und  Zählungs-Manipulationen,
welche  mit  den  Karten  vorzunehmen  waren,  um  die  auf  denselben ­
  enthaltenen  Zahlen  tabellarisch  verwerthen  zu  können,
des  Näheren  gedacht  wird,  mag  die  Methode  noch  in  aller
Kürze  geschildert  werden,  nach  welcher  für  die  einzelnen  Versicherten ­
  das  Beitrittsalter  und  die  Versicherungsdauer
bestimmt  wurde.  Als  rechnungsmäsiges  Beitrittsalter,  d.  h.  als
Alter,  nach  welchem  die  Prämie  zu  bestimmen  ist,  gilt  bei
der  Gothaer  Bank  stets  dasjenige,  welches  hei  der  Aufnahme
dem  wahren  am  nächsten  liegt,  so  dass  das  abgerundete

storbenen  genau  in  derselben  Weise  behandelt  werden  und  vereinfacht  >
die  Aufgabe  ganz  ausserordentlich,  da  bei  Anwendung  derselben  die  Zahl  j
der  möglichen  Uebergänge  sich  auf  so  viele  reducir!,  als  die  Zahl  der
Klassen  weniger  i  beträgt.  Beispielsweise  erhalten  wir  bei  den  hier  !
gewählten  Grenzen  für  die  Summenklassen  für  einen  Versicherten,  welcher
folgende  Veränderungen  durchmachte:  Beigetreten  im  Alter  von  37  mit
2  400  Ji,  neu  versichert  im  Alter  von  42  Jahren  mit  1  500,  abgegangen
im  Alter  von  45  Jahren  mit  1  200  Ji,  neu  versichert  im  Alter  von  50
Jahren  mit  5000  JL,  abgegangen  im  Alter  von  55  Jahren  mit  2400,
folgende  Uebergänge:
Beigetreten  in  der  Summenklasse  „unter  3  oco“  mit  dem  Alter  37,
Uebergetreten  in  die  Summenklasse  „3000  —  6000“  mit  dem  Alter  40,
Uebergetreten  in  die  Summenklasse  „über  6  000“  mit  dem  Alter  36,
indem  die  übrigen  Veränderungen  nicht  weiter  in  Betracht  kommen.  ¡
Freilich  wird  hierbei  die  wahre  Betheiligung  in  den  einzelnen  Summenklassen ­
  etwas  verschoben,  was  aber  mit  Rücksicht  darauf,  dass  die  Anzahl ­
  dieser  Fälle  (wie  die  der  Abgänge  überhaupt)  bei  der  Gothaer  Bank
nicht  bedeutend  ist,  und  dass  die  Einteilung  nach  Versicherungssummen
doch  nur  im  Grossen  und  Ganzen  eine  entsprechende  Scheidung  nach
Gesellschaftsklassen  herbeiführen  kann,  kaum  in  s  Gewicht  fallt.

Aufnahmealter  von  dem  wahren  höchstens  um  ein  halbes
Jahr  (+  6  Monate)  differiren  kann.  Da  nun  ohne  Weiteres
angenommen  werden  darf,  dass  die  wahren  Alter  der  Beitretenden ­
  sich  ziemlich  gleichmäsig  um  das  abgerundete  rechnungsrnäsige
  gruppiren,  so  ist  bei  den  Sterblicbkeitsermittelungen
durchweg  das  letztere  zu  Grunde  gelegt  worden.  Bei  den  Ermittelungen ­
  der  englischen  Anstalten  wurde  gleichfalls  nur  nach
abgerundeten  Jahren  gerechnet;  da  aber  bei  diesen,  —  abweichend
von  der  Praxis  der  Gothaer  und  wohl  der  meisten  deutschen  Anstalten ­
  —  als  rechnungsmäsiges  Beitrittsalter  stets  dasjenige  gilt,
welches  der  Versicherte  bei  dem  auf  die  Aufnahme  folgenden
nächsten  Geburtstage  erfüllt,  oder  mit  anderen  Worten,  das  laufende ­
  Alter  desselben,  so  war  die  endgültige  Behandlung  des
Alters  naturgemäs  dort  eine  etwas  andere,  was  bei  einer  Vergleichung ­
  der  englischen  Grundtafeln  für  die  Eingetretenen,  Gestorbenen ­
  und  Abgegangenen  mit  den  für  unsere  Anstalt  hier
mitgetheilten,  beachtet  werden  muss  —  dagegen  bei  einer  Vergleichung ­
  der  bez.  Tafeln  über  die  Lebenden  unter  Risico  etc.
ausser  Acht  gelassen  werden  darf,  da  in  diesen  als  Alter
beiderseits  stets  dasjenige  gilt  (bei  den  englischen  ist  es  durch
eine  eigenthümliche  Gruppirung  der  Daten  selbst  corrigirt
worden),  welches  der  Versicherte  eben  vollendet  hatte.  Die
Bestimmung  der  Versicherungsjahre  ferner  geschah  genau  der
Wirklichkeit  entsprechend,  indem  die  Zahl  der  vollendeten
Versicherungsjahre  einfach  nach  der  Anzahl  der  durchlaufenen
(jährlichen)  Prämientermine,  oder  genauer  gesagt,  nach  der
Anzahl  der  bezahlten  Jahresprämien,  berechnet  wurde,  welche
die  Anzahl  der  vollständig  durchlaufenen  Versicherungsjahre
stets  um  i  übersteigen  muss.  Diese  Methode  differirt  wiederum
von  der  englischen,  nach  welcher  durchgängig  als  Beobachtungsjahr ­
  das  Kalenderjahr  gewählt  wird  und  als  erstes  Versicherungsjahr ­
  mit  der  eigentümlichen  Bezeichnung  0  derjenige  Beobachtungszeitraum ­
  gilt,  welcher  zwischen  dem  Beitrittsdatum  und  dem
Ende  des  Beitritts  -  Kalenderjahres  lag,  so  dass  in  den  englischen ­
  Beobachtungen  das  Versicherungsjahr  0  im  Durchschnitt
Va  Jahr  umfasst,  und  die  folgenden  Versicherungsjahre  mit  der
Bezeichnung  I,  2,  .  .  das  Jahr  l ¡2  —  1 1 /2.,  1 1 /2—2 l /2-  u.  s.  w.
Es  ist  aber  kaum  zweifelhaft,  dass  die  erstere  Methode  in  der
That  den  Vorzug  verdient,  indem  sie  erstlich  jede  Hypothese
darüber,  wie  sich  die  Zahl  der  Eintretenden  über  das  Kalenderjahr ­
  verteilt,  überflüssig  macht  ;  und  dann  wirklich  eine
Sterblichkeitsermittelung  nach  passirten  vollen  Versicherungsjahren ­
  ermöglicht.
Für  die  Ermittelung  der  Sterblichkeit  nach  der  Versicherungssumme ­
  war  es  natürlich  nötig,  in  allen  denjenigen
Fällen,  wo  ein  oder  mehrere  Uebergänge  von  einer  Summenklasse ­
  zur  anderen  stattgefunden  hatten,  ausser  dem  ursprünglichen ­
  Beitrittsalter  noch  die  Alter  zu  berechnen,  welche  der
Versicherte  bei  den  einzelnen  Uebergängen  passirt  hatte.  Hierbei ­
  boten  sich  zwei  Wege  dar.  Entweder  man  identificirte
das  Uebergangsalter  mit  demjenigen,  welches  der  Prämienberechnung ­
  der  den  Uebergang  veranlassenden  Nachversicherung
zu  Grunde  lag,  oder  man  bestimmte  es  durch  einfache  Addirung
der  verflossenen  Jahre  der  Mitgliedschaft  zu  dem  ursprünglichen
Beitrittsalter  zur  Bank.  Der  leichteren  Controle  halber  entschied
man  sich  für  das  Letztere,  so  dass  unter  dem  Uebergangsalter
durchgängig  dasjenige  Alter  zu  verstehen  ist,  welches  der  Versicherte ­
  unter  Zugrundelegung  des  ursprünglichen  Beitrittsalters
beim  Uebergang  bereits  passirt  hatte  und  welches  im
Durchschnitt  zur  Hälfte  durchlebt  war.  Da  es  ferner
beabsichtigt  war,  die  Sterblichkeit  nach  der  \  ersicherungssumme
  in  ganz  derselben  ausführlichen  W  eise  nach  Altersklassen
und  Versicherungsjahren  zu  untersuchen,  wie  die  allgemeine
Männer-  und  Frauensterblichkeit,  so  musste  man  sich  auch
noch  darüber  schlüssig  machen,  in  welcher  Weise  die  Ver-7*

            
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