Full text : Laienbrevier der National-Ökonomie

192

8.  Kapitel
tionalvermögen  kann  also  durch  den  deutschen  Zoll  um
Hunderte  von  Millionen  geschädigt  werden,  eine  unleugbare ­
  Tatsache,  aus  der  manche  den  voreiligen  Schluß
gezogen  haben,  daß  eben  das  Ñusland  den  Zoll  bezahle. ­
  Das  wäre  auch  richtig,  wenn  Deutschland  die
Millionen,  die  Rußland  verliert,  bekäme.  Das  ist
aber  nicht  der  Fall,  wir  haben  wohl  durch  den  Zoll
die  Kraft,  Rußland  zu  schädigen,  es  um  viele  Millionen ­
  ärmer  zu  machen,  aber  nicht  die  Kraft,  diese
werte  in  unser  Wirtschaftsgebiet  überzuführen.  Sie
werden  nutzlos  vernichtet,  wenn  man  von  „bezahlen"
redet,  so  muß  es  einen  Zahler  und  einen  Empfänger
geben-  hier  fehlt  aber  der  zweite,  denn  wir  empfangen ­
  nichts.
Dadurch,  daß  wir  das  russische  Getreide  ausschließen, ­
  wird  das  Korn  bei  uns  um  nichts  billiger,
im  Gegenteil!  Der  Ausfall  muß  anderweitig  gedeckt
werden  und  wird  im  Weltmarktpreis  in  einer  Erhöhung
zum  Ausdruck  kommen.
Also  im  Schutzzoll  liegt  eine  Waffe,  und  so  überflüssig ­
  diese  im  kampfleeren  Raum  ist,  so  unvermeidlich
ist  sie  dort,  wo  nur  die  Macht  den  Ausschlag  gibt,
also  in  den  internationalen  Reziehungen.
Der  Schutzzoll  stellt  den  internationalen  Warenaustausch, ­
  anstatt  unter  die  natürlichen  wirtschaftlichen
Gesetze,  unter  die  der  Selbstsucht,  und  da  hat  jede
Nation,  so  sehr  sie  auch  aus  Prinzip  die  natürliche
Entwickelung  vorziehen  mag,  die  Verpflichtung,  der
fremden  Selbstsucht  die  eigene  entgegenzusetzen.
Allerdings  ist  hier  wohl  zu  überlegen,  ob  die  Selbstsucht ­
  nicht  etwa  auf  Selbsttäuschung  beruht,  ob  die
Waffe,  die  man  führt,  nicht  ebensowohl  ins  eigene
Fleisch,  als  in  das  fremde,  schneidet.  Aber  es  kann
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.