Full text: Laienbrevier der National-Ökonomie

204 
8. Kapitel 
Wohin obige Anschauung von der kritiklosen Nütz' 
lichkeit des verdienens und der Vermögensbildung führt, 
zeigt ein Argument, welches dem Verfasser einmal jen 
seits des großen Teiches bei Besprechung der Beamten- 
korruption begegnet ist. Man wollte sie nicht gerade 
verteidigen, aber doch entschuldigen, und namentlich 
hervorheben, daß sie wohl moralisch verwerflich wäre, 
die Volkswirtschaft eines Landes aber nicht schädige, 
denn, hieß es, das Geld bliebe doch im Lande, viele 
Beamte würden reiche Leute, die dann ihr vermögen 
wieder vererbten, so hebe sich die Kaufkraft des Volkes, 
der eine verdiene doch, was der andere verlöre usw. 
Nach diesem Argument müßte somit das Volk am 
schnellsten zu Wohlstand kommen, in dem am meisten 
gestohlen würde. 
Die Absurdität dieses Falles wird jeder einsehen, 
und man wird sofort mit der Antwort bei der k)and 
sein, daß das eben eine gesetzwidrige und damit ver 
werfliche Vermögensbildung sei. Nun hat aber die 
Volkswirtschaftslehre ihr Urteil über den wert oder 
Unwert einer Vermögensbildung nicht nach dem zu 
richten, was gesetzlich erlaubt ist oder nicht, denn die 
Gesetzgebung ist etwas Wandelbares, und sie hat sich 
viel mehr nach den Ergebnissen nationalökonomischer 
Forschungen zu richten, als diese nach ihr. Die Gesetz 
mäßigkeit einer Vermögensbildung kann nie und 
nimmer über ihren volkswirtschaftlichen wert oder Un 
wert entscheiden,' sonst käme man zu folgendem Ne- 
sultat: Gewinnt ein Preuße in der erlaubten preußischen 
Lotterie 100 000 Mark, so hat er sein Volksvermögen 
vermehrt, gewinnt er sie in der verbotenen braun 
schweigischen Lotterie, dann nicht- und dabei liegt es
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.