Schlußfolgerungen
hier zufällig gerade umgekehrt, wirtschaftlich gewinnt
Preußen durch den verbotenen Fall 100000 Mark, durch
den erlaubten gar nichts.
wenn uns also die nationalökonomische Forschung
Zeigt, daß in der Steigerung der Ladenpreise und der
daraus entstehenden Vermögensbildung etwas wirt
schaftlich Ungesundes liegt, und nicht etwas Erstrebens
wertes, wie bisher häufig angenommen, dann muß die
Gesetzgebung die Konsequenzen daraus ziehen und diese
Steigerung nicht länger fördern, sondern hindern.
Nur der gesetzgeberischen Förderung verdanken wir
die ungesunden Ladenpreise in unseren Städten und
auf dem Lande,' sie sind nichts Natürliches, sondern
etwas Künstliches, wir haben bei Besprechung der ver
schiedenartigen Wirkung gesetzgeberischer und wirtschaft-
licher Faktoren auf waren- und Ladenpreise hervor
gehoben, daß der Kredit waren verbilligt, dagegen
Ladenpreise erhöht. Nun haben wir in Deutschland das
juristisch vollkommenste Realkreditsystem, und aus diesem
Gründe die ungeheuren Ladenpreise,' denn in dem
selben Maße, wie der Ladenpreis durch den leichten
Kredit steigt, wird er wieder höher beleihbar, dadurch
wieder erhöhter preis usw., ad infinitum, die verhäng
nisvollste Wechselwirkung, die die Wirtschaftsgeschichte
der Völker aufzuweisen hat.
Der Realkredit ist es, der unsern Grund und Boden
Mobilisiert, d. h. der den Tausch von Sachgütern gegen
Lochte zum System erhebt, das durchaus einseitig nutz
bringend ist.
Die Mängel des englischen Realkredits und die
damit verknüpfte schwere Beweglichkeit des Grundstück
handels sind es, die den englischen Städten ihren billigen
Loden erhalten haben.