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Sparkassengelder eine der wichtigsten Kreditquellen für das
flache Land seien und daß das gesamte Kreditsystem zentra
listischer sei, als der Allgemeinheit gedeihlich wäre. Es habe
daher seine Bedenken, den Provinzbewohnern die spärlichen,
lokalen Kreditquellen zu verschütten, die ihnen verblieben
wären. Weiter betont Kim mich 1 ), daß vermehrter Staats
papierbesitz, abgesehen von Kursverlusten, den Gewinn der
Sparkassen erheblich schmälern werde. Ferner würden bei
anderweitiger Verwendung der Fonds der Sparkassen die von
ihnen bisher gemachten Geschäfte den Banken, insbesondere
den Hypothekenbanken zufallen. Die Konkurrenz würde nur
verschoben, aber nicht beseitigt. Die aus der Betrachtung des
englischen und französischen Systems gewonnenen Resultate
sprächen durchaus nicht für Annahme bezw. Fortsetzung einer
derartigen, dem Staatskredit gefahrvollen Politik. Durch die
Änlagevorschrift werde eine gewisse Abhängigkeit des Staats
kredits von der Fondsbewegung in den Sparkassen geschaffen,
wie auch eine moralische Verpflichtung der Regierung, für
möglichst gleichmäßige Rentenkurse zu sorgen. Endlich wies
in den Verhandlungen des preußischen Abgeordnetenhauses
am 24. April 1912 über die Sparkassenvorlage ein Vertreter
der konservativen Partei nachdrücklich darauf hin, daß zahl
reiche kleine Sparkassen durch die Anlagevorschrift in ihrer
gemeinnützigen Wirksamkeit beeinträchtigt würden und betonte,
daß die Sparkassen, die Banken des kleinen Mannes, auf dem
Lande und in den kleineren Städten den Hypothekarkredit in
erheblichem Maße gestützt hätten. Diese gesunde Stütze des
Lokalkredits dürfe nicht unterbunden werden. Aber auch aus
Billigkeitsgründen erscheint die Unterstellung der Sparkassen
unter den Kapitalanlagezwang höchst bedenklich. Durch ihn
erfahren die Zinsraten der Sparkassen eine mehr oder minder
große Herabsetzung. Den Schaden trägt die große Menge
der kleinen Sparer. Die wirtschaftlich meist besser dastehenden
Personenkreise, die ihre Ersparnisse dagegen Banken anver
trauten, sind in keiner Weise benachteiligt. Denn die bei diesen
Instituten gemachten Spareinlagen sind dem Kapitalanlage-
>) a. a. O. S. 153.
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