Full text: Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

I. Münz- und Gelduinlauf; Börsenverkehr. 
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man glaubte jedoch, sie sei deren innere Ursache. Insbesondere gewannen die miß 
vergnügten Kreise der Kleingewerbetreibenden einen verstärkten Halt, um von da aus 
gegen die liberale Gewerbefreiheit („Gewerbefrechheit") und „anarchische Produktion" 
eine Bewegung in Gang zu bringen. Die Hauptangriffspunkte boten zunächst das 
Hausier-, Konsumvereins- und Jnnungswesen, dann das Aktienwesen und der Ver 
sicherungsbetrieb. 
A. Verwaltung und Reglementierung von Handel und Verkehr. 
I. Miin;- und Geldumlauf; Börsenverkehr. 
Der Hauptpunkt der reichsgesetzlichen Regelung des Geldumlaufs war die 
Vereinheitlichung des Geld- und Mnnzspstems^) und die Einführung einer 
Reichswährung. 
Die in prinzipieller Beziehung belangreichste Frage betraf den Kamps um die 
Währung, der nur einen Ausschnitt aus dem allgemeinen Kampfe gegen das Vor 
dringen der weltwirtschaftlichen Konzentration darstellte. 
Im Jahre 1872 brachte die Kölner Handelskammer das Verbot des Umlaufs aller aus 
ländischen Silber- und Kupfermünzen in Anregung mit der Begründung: die durch die reine 
Goldwährung bedingte Beschränkung des Umlaufs von silbernen Scheidemünzen werde von dein 
Momente ab illusorisch, wo ausländische Silbermünzen in den diesseitigen Münzumlauf sich ein 
drängen und in demselben geduldet werden. Schon das heutige Wertverhültnis (vom Juli 187B) 
zwischen Silber und Gold am Weltmärkte gewährt dem, welcher 100 österreichische Gulden im 
Deutschen Reiche gegen 200 M. in deutschen Goldmünzen einwechselt, letztere einschmelzt und das 
Gold verkauft, einen Vorteil von ca. 4 M. Mit der weiteren Silberentwertung werde dies noch 
mehr der Fall sein. 
Wenn man sich erinnert, daß Bismarck, als er 1879 die Schwenkung der Neichshandels- 
politik durchführte, auch in bezug auf die Doppelwährung sich vollständig in den Bahnen der 
Schule des Amerikaners Carey bewegte, so wird nran airerkennen, das; hier die Handelskammern 
und der 1895 irr Anlehnung an sie gegründete „Verein zunr Schutz der deutschen Goldwährung" 
auf ihrem Posten standen. 
Heute erscheint der Bimetallismus unter der steigenden Goldproduktion end 
gültig begraben. Es ist jetzt über drei Jahrzehnte her, daß Deutschland zur Gold 
währung übergegangen ist. Dieser lange Zeitraum bedeutet eine glänzende Recht 
fertigung des damals gewagten Schrittes. Der gesamte Welthandel vollzieht sich 
heute auf der Basis des Goldstandards. Alle am Welthandel beteiligten Länder 
haben sich zur gleichen Maßregel entschließen müssen. Diese Währung ist nur in 
denjenigen Staaten noch nicht durchgeführt, die überhaupt kein geordnetes Geldwesen 
haben. Unsere Stellung aus dem Weltmarkt ist ohne unsere Währung kaum denkbar. 
Heute ist wohl alle Welt darüber einig, daß die bimetallistischen Bestrebungen auf 
eine aussichtslose Utopie hinauslaufen, und damit ist unsere Goldwährung, dieser 
Grundpfeiler des deutschen Wirtschaftslebens, vor ernsteren Erschütterungen, wenig 
stens auf absehbare Zeit, bewahrt. 
i) Die Vereinheitlichung erfolgte im Jahr 1873 durch das M ü n z g e s e tz vom 9. Juli 
(revid. 1. Juni 1900) und das R e i ch s b a n k g e s e tz vom 31. März 1873 und 14. März 1875 
(revid. 7. Juni 1899 und 23. Mai 1903).
	        
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