Full text : Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

1.  Die  bisherige  Gesetzgebung.

69

der  politischen  Macht,  das  Solidaritäts-  und  Klassenbewußtsein  einen  festen  Kckt,
um  Millionen  innerlich  zusammenzuhalten  x ).  .
Ģs  ist  merkwürdig,  daß  gerade  m  Deutschland  btc  Erwerbsklassen  nntemander
im  ideoloaiicken  ^agen  nach  derartigen  Universalmitteln  für  Erlösung  der  unteren
GMfen  íonfnLieren,  fei  e§  bu#  ober  ober  SBimetnl'
ober  UmM^teuer  («ingle  tax  n#  ßeim)  ®eo##et  ober
1#  eine  fo3taíbemotMtifc^e  9kbeit§'Di#m1attmi.  ,  ,  .  .  .
ôterncicíi  lassen  sich  an  der  heutigen  sozialen  Bewegung  folgende  drei,  von  emmiber
  ¡Ùfdnebene  ^eiíe  1.  Ne  be?ec#0len,  bem  neuesten  Stanb
WWWZßWZWZ
mmmärnm
Ģente  km  pàvide  Steigerung  abgeben,  die  Frage:  ist  im  Verhältnis
sahrgtelt  unb  ere  Gesamtlage  bes  Arbeiterstandes  eine  Besserung  einge-Sire
  wuìw'esern
  ist  biepoht  ti  )  ^hältnisse  eine  Besserung  zu  erzwingen?
Rahmens  der  angedeu  .  f^r  den  Klassenkampf  wird  derzeit  durch  die  po-Das
  Wesen  dieser  #  p  ^ber  tatsächlich  ist  sie  und  ihre  theoretische  Nnterlitischen
  Augenblickserfolge  ver  -  ^sjdent  Soiinino  auf  Grund  seiner  eingehe,iden
läge,  wie  der  italienische  ^  Erlösung  der  armen  Klassen,  der  ärgste  Feind
Studien  resümierte,  das  S  den  Arbeiterstand  ist  die  pessimistische  Durchber
  g%;ei^eit  unb  be§  ^  »
wirtschaftlichen  Entwicklung  erwachsene  „soziale  Zeitproblem"
!)  Das  ans  der  neue  dahin  präzisieren:  welche  Organisation  und  welche  Wirtschaftsläßt ­
  sich  nach  L.  ^  wirtschaftlichen  Ertrag  und  die  weitere  Förderung  der
leitung  sichert:  1-  den  J  ^  .  ere  2.  der  Arbeiterklasse  den  ihr  gebührenden  Anteil  am  Unter-Produktivkräftestende
  Hebung  der  unteren  Klassen),  sowie  3.  die  Wahrung  der
nehmergewinn  (dre  N  Individualität?  Diese  Aufgaben  sind  so  weit  gesteckt,  daß  sie
Persönlichker  »  ķ  ^  abgC 6en  können;  beispielsweise  ist  eine  Regierung  zur  Beeinein
  bindendes  p  ^  Arbeitslohns  oder  der  Wahrung  der  Persönlichkeit  nur  in  seltenen  Ausflussung
  der  Ho)  ^  ist,  wie  erwähnt,  Philippovich  in  seinem  Grundriß,
0.3,  5,  121,  1G4U.  412.)
'  ,'Vit  baden  anderwärts  gezeigt,  daß  K.  Marx  ein  Mißverständnis  unterlief,  als  er  die

na
VI

7  be  Arbeitgeber-Funktion  des  Kapitals  als  seine  hauptsächliche  Eigenschaft  in  den
expropriier  ^  ^^eren  Entwicklung  versetzte.  Wenn  dieser  Mittelpunkt  falsch  gesetzt  ist,  so  hat
Mittelpun  ^ļgşitznkampf  (der  Kampf  der  Nichtbesitzenden  gegen  die  „kapitalistische"  Wirtschafts-Gesellschaftsordnung)
  einen  falschen  Angriffspunkt.  „Ich  leugne",  schrieb  Mitte  Juli  190(1
R  Shaw,  „mit  aller  Entschiedenheit  das  Bestehen  eines  Kl  assen  kämpf  es  zwischen  Protta ­
  ri  at  'und  Kapitalisten  und  behaupte  im  Gegenteil,  daß  Millionen  von  Proletariern
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.