Die Herrschaft der Hausindustrie. 553
„Clothiers institution‘“, weil die Masse der ersteren mit letz-
teren schon gleiche Interessen hatte, während die sogenann-
ten reichen Meister (opulent masters), die 13—14 Webstühle
im Hause und 12—13 ausser Hause hatten, zu den Fabri-
kanten und Kaufleuten hielten.!) Diese reichen. Meister hatten
auch schon den Vortheil der „Arbeiterreservearmee‘“ erkannt,
denn sie hielten immer ein Drittel Arbeiter mehr, als sie
regelmässig beschäftigen konnten.)
Wenn also der Bericht selbst drei Systeme der Tuch-
macherei unterscheidet und also einen Handwerksbetrieb noch
kennt, so geht doch namentlich aus den Zeugenaussagen her-
vor, dass Jetzterer längst im allmäligen Untergehen begriffen
war, Der Sieg der neuen Betriebsformen über die alte ging
in der Tuchindustrie entschieden sehr langsam vor sich, aber
er war zur Zeit des Reports doch längst entschieden. Das
Handwerk unterschied sich von der Hausindustrie noch da-
durch, dass es selbst einiges Betriebscapital besass und dass
in ihm das charakteristische Uebel der Hausindustrie, die
Materialunterschlagung ?) (embezzlement) nicht vorkam. Aber
es war längst unfähig geworden, seine eigenthümliche Ordnung
aufrecht zu erhalten und es beherrschte nicht mehr den Markt.
Dieser war in der Hand der Kaufleute, welche es bequem fin-
den mochten, den Webern in Yorkshire noch ein kleines Maass
von Selbständigkeit und Capital zu lassen, welche aber be-
reits einen Theil der technischen Arbeiter, die Clothworkers
und Clothadressers, die das Tuch fertig machten, einfach in
ihre Dienste gestellt hatten 4) und das Gewerbe beherrschten.
Aus diesen Kaufleuten gingen die eigentlichen Fabrikanten
hervor (während in der Baumwollindustrie die ersten Fabri-
kanten meist Arbeiterparvenus waren) und den Fabrikanten
suchten die tüchtigsten Handwerker als „reiche Meister“ nahe
zu kommen. Eine gewerbliche Betriebsform, über welche die
kräftigsten Mitglieder des Standes hinausstreben, hat aber keine
Ya. a O0. 8. 104.
2) a. a S. 111, 112.
3 a. a. O0, S. 51.
2a a. 0. S. 297.