Full text : Großhandel und Industrie optisch-photographischer Bedarfsartikel

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IV.  Der  deutsche  Handel  in  optisch-photographischen
Artikeln.
Der  selbständige  Handel  in  optisch-photographischen  Artikeln  ist
verhältnismäßig  jung  und  hat  sich  erst  ganz  allmählich  mit  dem
Entstehen  der  optisch-photographischen  Industrie  herausgebildet.  Zu
jener  Zeit,  als  die  optischen  und  photographischen  Artikel  noch  in
kleinen  Handwerksbetrieben  hergestellt  wurden,  bestand  ein  eigentlicher ­
  Zwischenhandel  nicht,  die  Konsumenten  standen  mit  den  Herstellern ­
  der  Apparate  und  Instrumente  direkt  in  Verbindung.  Erst
als  zum  Teil  aus  allerkleinsten  Anfängen  die  Großbetriebe  unserer
Industrie  entstanden,  konnten  sich  diese  nicht  mehr  mit  dem  direkten
Absatz  an  die  Konsumenten  besassen.  In  der  Photographie  war  es
besonders  die  Einführung  des  Kolladiumprozesses  durch  Archer  (1851)
und  später  die  Erfindung  der  Trockenplatte  (1871),  die  der  allgemeinen ­
  Ausbreitung  der  industriellen  Photographie  die  Wege  ebnete.
Seitdem  die  Photographie  nicht  mehr  ein  ausschließlich  von  gelernten
Fachleuten  ausgeübtes  Kunstgewerbe  ist,  müssen  auch  die  dazu  erforderlichen ­
  Materialien  in  großen  Mengen  hergestellt  und  durch  den
Handel  vertrieben  werden.  Dabei  aber  zeigte  sich  schon  die  Eigenart
dieses  Handels.  Der  Händler  mit  photographischen  Bedarfsartikeln
und  ebenso  der  Ladenoptiker  sind  nicht  nur  Verkäufer  der  Waren,  die
sie  auf  Lager  hallen,  sondern  sie  müssen  auch  darüber  hinausgehend  als
Helfer  und  Berater  ihrer  Kundschaft  tätig  sein,  und  demzufolge  die
Erzeugnisse,  die  sie  vertreiben,  deren  Verarbeitung  und  Benutzung
möglichst  genau  kennen.  Daraus  ergibt  sich  naturgemäß  die  Notwendigkeit ­
  einer  gewissen  Vorbildung  und  Beherrschung  der  Technik.
Für  den  Fabrikanten  aber  andererseits  ist  es  von  Wichtigkeit,  einen
festen  Händlerkreis  als  Abnehmer  zu  besitzen  und  diesen  durch  geeignete ­
  Vereinbarungen  sich  zu  erhalten.  Deshalb  fehlte  es  auch  nicht
an  Versuchen  für  den  Verkauf  bestimmte  Organisationen  und  Vereinbarungen ­
  zu  schaffen,  die  sich  in  erster  Linie  darauf  erstrecken,  nur
an  bestimmte  Abnehmer  als  Händler  zu  liefern.  Allgemein  gilt  in  der
optisch-photographischen  Industrie  der  Grundsatz,  daß  nur  an  anerkannte ­
  Händler  mit  Rabatt  geliefert  wird.
Am  leichtesten  sind  diese  Bedingungen  im  Handel  mit  optischen
Artikeln  durchzuführen  gewesen.  Den  Konsumenten  wird  zwar  in
einzelnen  Fällen  auch  direkt  verkauft  aber  nur  zum  vollen  Katalogpreis ­
  und  auch  der  Händler  wird  auf  die  strikte  Jnnehaltung  des
Katalogpreises  dem  Konsumenten  gegenüber  verpflichtet.  Für  den
Verkauf  photographischer  Objektive  und  Kameras  gelten  im  allgemeinen ­
  folgende  Bedingungen:
            
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