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Zum Schluß sei hier noch die Frage der ArbeitsränmeZ der
Heimarbeiter erörtert, die von der Wohnungsfrage nicht zu trennen
ist und bei der Wohnungsbeschaffung für die Kriegsbeschädigten eine
wichtige Rolle spielt. Meist fallen in der Hausindustrie die Ar
beitsräume mit den Schlaf- und Wohnräumen zusammen, wie das
in ^dem Aufsatz von Dr. K. G a e b e l näher dargetan wird. Mit
aus diesem Grunde suchen die Arbeiter die Heimarbeit einzuschrän
ken. Früher sollten sogar die Arbeitgeber der Galanterie- und Gür
telbranche, der Koffermacher und der Täschner nach Berliner Tarif
verträgen neue Heimarbeiter überhaupt nicht mehr einstellen. In
dem Tarifverträge der Album-, Mappen- und Galanteriewarenin
dustrie vom 1. Juli 1908 heißt es: „sämtliche Koffer, soivie größere
Reise- rmd Handtaschen, welche gepaspelt sind, sollen nur in eigenen
Betriebswerkstätten hergestellt werden. Neue Heimarbeiter dür
fen auf diese Artikel nicht eingestellt werden. Für alle übrigen mo
dernen kleinen Taschen ist die Heimarbeit gestattet usw." Durch den
Tarifvertrag für die Portefeuiller ist es ferner untersagt, Heimar
beiter unter 21 Jahren einzustellen. Hierdurch vermindert man
die Heimarbeit der Kinder. Ueber die Heimarbeiterbestimmiun-
gen in der Kriegslederausrüstunasindustrie gibt mein üben er
wähnter Aufsatz Aufschluß.
Dem Verlangen, daß hinsichtlich der Wohn- und Arbeitsräume
der Heimarbeiter Aenderung getroffen werde, trugen schon ein Ge
setzentwurf der sozialdemokratischen Frattion, wie ein Antrag des
Zentrums, Hitze und Genossen, die s. Z. im Reichstage eingebracht
wurden, Rechnung. Nach dem letztgenannten Antrage sollen die
Polizeibehörden berechtigt werden, zum Schutze der Gesundheit der
Beschäftigten oder der Konsumenten oder der Sittlichkeit im Wege
der Verfügung für einzelne Arbeitsstätten Bestimmungen zu er
lassen oder die Beschäftigung von besonderen Bedingungen abhängig
zu machen oder auf Zeit zu untersagen. Der sozialdemokratische
Entwurf schlägt dann folgende Vorschrift vor:
„Räume, in denen Haus- oder Heimarbeiter mit der Anfer
tigung, Bearbeitung, Verpackung, Ausbesserung, Reinigung oder
0 § 120 A. GO. berührt nicht die Heimarbeiter.