Full text: Die Heimarbeit im Kriege

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Zum Schluß sei hier noch die Frage der ArbeitsränmeZ der 
Heimarbeiter erörtert, die von der Wohnungsfrage nicht zu trennen 
ist und bei der Wohnungsbeschaffung für die Kriegsbeschädigten eine 
wichtige Rolle spielt. Meist fallen in der Hausindustrie die Ar 
beitsräume mit den Schlaf- und Wohnräumen zusammen, wie das 
in ^dem Aufsatz von Dr. K. G a e b e l näher dargetan wird. Mit 
aus diesem Grunde suchen die Arbeiter die Heimarbeit einzuschrän 
ken. Früher sollten sogar die Arbeitgeber der Galanterie- und Gür 
telbranche, der Koffermacher und der Täschner nach Berliner Tarif 
verträgen neue Heimarbeiter überhaupt nicht mehr einstellen. In 
dem Tarifverträge der Album-, Mappen- und Galanteriewarenin 
dustrie vom 1. Juli 1908 heißt es: „sämtliche Koffer, soivie größere 
Reise- rmd Handtaschen, welche gepaspelt sind, sollen nur in eigenen 
Betriebswerkstätten hergestellt werden. Neue Heimarbeiter dür 
fen auf diese Artikel nicht eingestellt werden. Für alle übrigen mo 
dernen kleinen Taschen ist die Heimarbeit gestattet usw." Durch den 
Tarifvertrag für die Portefeuiller ist es ferner untersagt, Heimar 
beiter unter 21 Jahren einzustellen. Hierdurch vermindert man 
die Heimarbeit der Kinder. Ueber die Heimarbeiterbestimmiun- 
gen in der Kriegslederausrüstunasindustrie gibt mein üben er 
wähnter Aufsatz Aufschluß. 
Dem Verlangen, daß hinsichtlich der Wohn- und Arbeitsräume 
der Heimarbeiter Aenderung getroffen werde, trugen schon ein Ge 
setzentwurf der sozialdemokratischen Frattion, wie ein Antrag des 
Zentrums, Hitze und Genossen, die s. Z. im Reichstage eingebracht 
wurden, Rechnung. Nach dem letztgenannten Antrage sollen die 
Polizeibehörden berechtigt werden, zum Schutze der Gesundheit der 
Beschäftigten oder der Konsumenten oder der Sittlichkeit im Wege 
der Verfügung für einzelne Arbeitsstätten Bestimmungen zu er 
lassen oder die Beschäftigung von besonderen Bedingungen abhängig 
zu machen oder auf Zeit zu untersagen. Der sozialdemokratische 
Entwurf schlägt dann folgende Vorschrift vor: 
„Räume, in denen Haus- oder Heimarbeiter mit der Anfer 
tigung, Bearbeitung, Verpackung, Ausbesserung, Reinigung oder 
0 § 120 A. GO. berührt nicht die Heimarbeiter.
	        
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