Full text : Die Heimarbeit im Kriege

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-|)e  zu  ernennen.  Nach  Möglichkeit  sollen  bei  der  Bildung
l7-»n  öffentlichen  Organisationen  herangezogen  werden,  also  feie
j  d  Gewerbekamnier,  die  Innungen,  die  Gehilfenausschüsse
genossenschasten.  Aufgabe  der  Kommission  ist  die  rechts->
  Regelung  der  Mindestlöhne  für  Heimarbeiter  und  Werk-«j:
  der  Stückmeister  und  der  Mindestpreise  für  die  von  den
1  i  ihren  Auftraggebern  zu  liefernden  Waren.  Die  Landes-^-Ze
  Beschlüsse  zu  genehmigen.  Zur  Gültigkeit  der  Beschlüsse
h,  daß  sie  in  den  in  Betracht  kommenden  Abteilungen
rittel-Majorität  gefaßt  werden.  Ferner  lieg,.»  den  Heimssionen
  cinigungsamtliche  Funktionen  ob.  Die  Verhandn
  Einigungsamt  ist  auf  Antrag  der  Beteiligten  einzuleiten,
ie  politische  Landesbehörde  oder  der  zuständige  Gewerbem
  Interesse  der  Verhinderung  oder  Beilegung  eines  Streiks
Aussperrung  verlangen.  Gelingt  die  gütliche  Beilegung
i  die  Kommission  einen  Schiedsspruch  fällen,  der  veröffent->er
  keine  bindende  Kraft  erlangt.  Vorgesehen  ist  verstärkte
r  Tarifverträgen;  vorbehalllich  entgegenstehender  Abmachuneien
  sollen  sie  als  Grundlage  eines  jeden  individuellen  Argelten, ­
  wenn  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  einer  der  Verben ­
  Parteien  angehören.  Beim  Bestände  eines  Kollektiv-;
  n  die  Satzungen  der  .Heimarbeiterkommission  nur  dann  Anfinden, ­
  wenn  die  Parteien  die  Arbeitsverhältnisse  in  einer
»weichenden  Weise  regeln.  Wird  während  der  Gülügkeits-|
  atzungen  ein  Tarifvertrag  geschlossen,  so  verlieren  die  Satliechtsverbindlichkeit
  insoweit,  als  die  Arbestsverhältnisse  von
im  Einzelfall  gemäß  dem  Kollektivvertrag  geregelt  werden

1  Entwurf  hat  der  ständige  Arbeitsbeirat  in  einer  Reihe  von
sich  auf  die  Regelung  der  Lohnfrage  beziehen,  erheblich  abwurde ­
  zunächst  die  Zwoidrittelmajorität  bemängelt.  Man
lß,  wenn  eine  Lohnsatzung  an  die  Zustimmung  von  zwei
-Delegierten  in  jeder  Gruppe  geknüpft  ist,  sie  einfach  nie
E  nen  werde.  Wenn  auch  eine  Ilebereinkunft  der  Parteien
wen  Festsetzung  der  Löhne  vorzuziehen  sei,  so  lasse  sich
rung  um  so  leichter  Herstellen,  wenn  sich  die  Parteien  stets
ilten  müßten,  daß  im  Falle  einer  Nichteinigung  der  Spruch
die  Entscheidung  über  die  Lohnhöhe  bringen  werde.  Um
ren  örtlichen  Entscheidungen  ans  eine  gewisse  einheitliche
im  Kriege.  11

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