Einfluß der Depositenumlaufsmittel auf die Gleichung usw.
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zu groß werden, dann wird sie die Darlehen durch Erhöhung des Zins
fußes einschränken. Auf diese Weise wird durch abwechselnde Erhöhung
oder Erniedrigung des Zinsfußes eine Bank ihre Darlehen innerhalb solcher
Grenzen halten, daß sie der Reservefonds decken kann, gleichzeitig die Dar
lehen (des Gewinnes wegen) so weit ausdehnen, als der Reservefonds dies
zuläßt.
Wenn die einzelnen Deponenten schuldigen Beträge im Verhältnis
zur Gesamtschuld beträchtlich sind, so muß die Reserve dementsprechend
hoch sein, weil der Entschluß weniger Deponenten den Reservefonds rasch
erschöpfen kann 1 ). Auch muß die Reserve gegenüber schwankenden Depo
siten (wie diejenigen der Effektenmakler) oder den als temporär bekannten
Depositen größer sein 2 ). In einer Großstadt mit lebhaftem Bankbetrieb
muß der Reservefonds im Verhältnis zu den Forderungsverbindlichkeiten
der Bank größer sein als an kleineren Plätzen, wo die Geschäftstätigkeit
einer Bank nur gering ist.
Die Erfahrung lehrt, daß die verschiedenen Banken verschiedene
Durchschnittsbeträge an Depositen erheischen, die dem allgemeinen Cha
rakter und dem Geschäftsumfange der Bank gemäß variieren. Für jede
Bank gibt es dafür ein Normalverhältnis (ratio), und daher auch für
ein ganzes Gemeinwesen ein Normalverhältnis — einen Durchschnitt der
Verhältnisse der verschiedenen Banken. Eine absolute numerische
Regel kann dabei nicht in Frage kommen. Willkürliche Bestimmungen
werden oft durch die Gesetzgebung aufgestellt. Die Nationalbanken in
den Vereinigten Staaten z. B. haben für ihre Depositen eine Reserve zu
halten, deren verschiedene Höhe sich darnach richtet, ob sie sich in ge
wissen gesetzlich zu ,,Reserve“-Städten bestimmten Plätzen befinden oder
nicht, d. h. in Städten, in welchen die Nationalbanken Depositen anderswo
gelegener Banken in Besitz haben. Alle diese Reserven dienen zur Sicher
stellung der Depositen. Für die Noten hingegen wird eine Barreserve
nicht verlangt, wenigstens wird den Nationalbanken eine solche Reserve
nicht vorgeschrieben. Zwar gelten die nämlichen volkswirtschaftlichen
Prinzipien für Banknoten und Depositen, doch behandelt sie das Gesetz
verschieden. Die Regierung zieht vor, die Einlösung der Nationalbanknoten
auf Verlangen selbst zu besorgen.
Die Einzelstaatenbanken (state banks) sind verschiedenartigen Sonder -
l ) Victor Morawetz, The Banking and Currency Problem in the United States, New
York (The North American Review Publishing Co.), 1909, S. 36 und 37. Ebenso Kem-
merer, Money and Prices, 1909, S. 80.
2 ) a. a. 0.