Full text: Die Kaufkraft des Geldes

Einfluß der Depositenumlaufsmittel auf die Gleichung usw. 
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zu groß werden, dann wird sie die Darlehen durch Erhöhung des Zins 
fußes einschränken. Auf diese Weise wird durch abwechselnde Erhöhung 
oder Erniedrigung des Zinsfußes eine Bank ihre Darlehen innerhalb solcher 
Grenzen halten, daß sie der Reservefonds decken kann, gleichzeitig die Dar 
lehen (des Gewinnes wegen) so weit ausdehnen, als der Reservefonds dies 
zuläßt. 
Wenn die einzelnen Deponenten schuldigen Beträge im Verhältnis 
zur Gesamtschuld beträchtlich sind, so muß die Reserve dementsprechend 
hoch sein, weil der Entschluß weniger Deponenten den Reservefonds rasch 
erschöpfen kann 1 ). Auch muß die Reserve gegenüber schwankenden Depo 
siten (wie diejenigen der Effektenmakler) oder den als temporär bekannten 
Depositen größer sein 2 ). In einer Großstadt mit lebhaftem Bankbetrieb 
muß der Reservefonds im Verhältnis zu den Forderungsverbindlichkeiten 
der Bank größer sein als an kleineren Plätzen, wo die Geschäftstätigkeit 
einer Bank nur gering ist. 
Die Erfahrung lehrt, daß die verschiedenen Banken verschiedene 
Durchschnittsbeträge an Depositen erheischen, die dem allgemeinen Cha 
rakter und dem Geschäftsumfange der Bank gemäß variieren. Für jede 
Bank gibt es dafür ein Normalverhältnis (ratio), und daher auch für 
ein ganzes Gemeinwesen ein Normalverhältnis — einen Durchschnitt der 
Verhältnisse der verschiedenen Banken. Eine absolute numerische 
Regel kann dabei nicht in Frage kommen. Willkürliche Bestimmungen 
werden oft durch die Gesetzgebung aufgestellt. Die Nationalbanken in 
den Vereinigten Staaten z. B. haben für ihre Depositen eine Reserve zu 
halten, deren verschiedene Höhe sich darnach richtet, ob sie sich in ge 
wissen gesetzlich zu ,,Reserve“-Städten bestimmten Plätzen befinden oder 
nicht, d. h. in Städten, in welchen die Nationalbanken Depositen anderswo 
gelegener Banken in Besitz haben. Alle diese Reserven dienen zur Sicher 
stellung der Depositen. Für die Noten hingegen wird eine Barreserve 
nicht verlangt, wenigstens wird den Nationalbanken eine solche Reserve 
nicht vorgeschrieben. Zwar gelten die nämlichen volkswirtschaftlichen 
Prinzipien für Banknoten und Depositen, doch behandelt sie das Gesetz 
verschieden. Die Regierung zieht vor, die Einlösung der Nationalbanknoten 
auf Verlangen selbst zu besorgen. 
Die Einzelstaatenbanken (state banks) sind verschiedenartigen Sonder - 
l ) Victor Morawetz, The Banking and Currency Problem in the United States, New 
York (The North American Review Publishing Co.), 1909, S. 36 und 37. Ebenso Kem- 
merer, Money and Prices, 1909, S. 80. 
2 ) a. a. 0.
	        
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