Ursprung, Verlauf und Ausgang des Kulturkampfs. 691
Pfarreien in Preußen mit rund acht Millionen achthundert⸗
tausend Seelen elfhundertunddrei mit zwei Millionen fünfund⸗
achtzigtausend Seelen verwaist: fast ein Viertel aller Katholiken
entbehrten der ordnungsmäßigen Seelsorge.
Das war nun eine Lage, welche die klerikale Partei in der
Kirche wenig anfocht: im Gegenteil, eben in ihr sah sie den
tiefsien Rückhalt, aus ihr erwuchsen ihr die unterirdischen
Aräfte, die sie gegen die Regierung in Bewegung setzte. Für den
Staat dagegen war die Situation nicht ohne Bedenken. Mochte
sie in den deutschen Gebieten des Reiches noch nicht ohne
weiteres zur Entfremdung der Bevölkerung vom nationalen Ge⸗
— DV—
die durchaus katholisch waren, von Jahr zu Jahr mehr zu
einer antideutschen Agitation benutzt: wie früher, so erschien
hier jetzt erst recht polnisch und katholisch als dasselbe; und
es wuchsen Zustände einer nationalpolnischen Gegnerschaft gegen
Preußen und das Reich heran, die später noch sehr beklagt
worden sind.
Der Staat fand daher in diesen Zusammenhängen einen
unumgänglichen Anlaß den Frieden zu suchen; der Teil der
Kulturkampfgesetzgebung, der die Seelsorge der Massen zum
Stillstand gebracht hatte, mußte beseitigt werden. Die Regierung
folgte diesen Erwägungen, indem sie am 20. Mai 1880 eine
Besetzesvorlage betreffend „Abänderungen der kirchlichen Ge—
setze“ im Abgeordnetenhause einbrachte. Diese Vorlage ent—
sprach im wesentlichen der Absicht, in den verwaisten Pfarreien
die Seelsorge wiederherzustellen, in den erledigten Bistümern
eine ordentliche Diözesanverwaltung einzusetzen und den Orden,
die sich ausschließlich der Krankenpflege widmeten, neue Nieder⸗
lassungen zu gestatten.
Natürlich war dies selbständige Verfahren der Kurie und
dem Zentrum unerwartet und unbequem. Zur gegenseitigen
Verständigung reiste darum während der parlamentarischen
Pfingstferien je ein Mitglied des Zentrums nach Rom und nach
Wien zum dortigen Nuntius: der Rat des Papstes wie un—
abhängig davon der Rat der kurialen Diplomatie sollte gehört