Vie sVleistbegunMgung und unser bandelspoUtifcbes
Verbaltms zur jSfordamcnkatiiscbcn Onion.
Von
Graf von Scbwerin-Cowitz.
^^Tahrend im vergangenen Jahr die Spalten aller deutschen Zeitungen
W fast gum Uberdrutz mit handelspolitischen Artikeln gefullt waren,
ist in diesern Jahre das offentliche Jnteresse an der Neuordnung unserer
handelspolitischen Beziehungen zurn Auslande scheinbar stark abgeflaut
oder doch neben den neuen Problernen der grosten Politik sehr in
den Hintergrnnd getreten. Und doch ruckt einerseits der fur die Neu
ordnung der Dinge nun doch wohl endgultig ins Auge gesahte
Zeitpunkt — der l. Marz 1906 — irnrner naher, wahrend andererseits
der ivichtigste und schwierigste Test der Aufgabe noch vollig ungelost
vor uns liegt.
Jch sage: der „wichtigste" und „schwierigste" Test! Denn einer
seits rvird durch unsere abgeschlossenen Tarifvertrage unser Warenverkehr
mit dem Auslande nur etwa zu 4 / 10 geregelt, wahrend die Regelung
fur die ubrigen 6 / 10 noch aussteht. Andererseits aber handelte es stch
bei diesen jetzt geordneten i j 10 nur um erne Neuregelung nach einem
bisher schon geltenden, beiderseits akzeptierten System, d. h. dem
System der festen Bindung aller wichtigen Positionen der beiderseitigen
Zolltarife unter gegenseitiger Einraumung der unbedingten Meist-
begunstigung, wahrend die noch ausstehende Regelung zunachst eine
Verstandigung uber das hierbei fur die Zukunft anzuwendende
System erfordert.
Dah es bei der Neuregelung unseres handelspolitischen Verhaltnisses
zu den sogenannten „Meistbegunstigungslandern" bei der jetzigen volligen
Unstimmigkeit der beiderseits zur Anwendung gebrachten Systems —
d. h. auf deutscher Seite: Gewahrung der unbedingten, glatten Meist-
begunstigung, aus gegnerischer Seite entschiedenste grundsatzliche Ver-
sagung einer solchen Meistbegunstigung und lediglich formelle Einraumung