Full text: Die Meistbegünstigung und unser handelspolitisches Verhältnis zur Nordamerikanischen Union

Vie sVleistbegunMgung und unser bandelspoUtifcbes 
Verbaltms zur jSfordamcnkatiiscbcn Onion. 
Von 
Graf von Scbwerin-Cowitz. 
^^Tahrend im vergangenen Jahr die Spalten aller deutschen Zeitungen 
W fast gum Uberdrutz mit handelspolitischen Artikeln gefullt waren, 
ist in diesern Jahre das offentliche Jnteresse an der Neuordnung unserer 
handelspolitischen Beziehungen zurn Auslande scheinbar stark abgeflaut 
oder doch neben den neuen Problernen der grosten Politik sehr in 
den Hintergrnnd getreten. Und doch ruckt einerseits der fur die Neu 
ordnung der Dinge nun doch wohl endgultig ins Auge gesahte 
Zeitpunkt — der l. Marz 1906 — irnrner naher, wahrend andererseits 
der ivichtigste und schwierigste Test der Aufgabe noch vollig ungelost 
vor uns liegt. 
Jch sage: der „wichtigste" und „schwierigste" Test! Denn einer 
seits rvird durch unsere abgeschlossenen Tarifvertrage unser Warenverkehr 
mit dem Auslande nur etwa zu 4 / 10 geregelt, wahrend die Regelung 
fur die ubrigen 6 / 10 noch aussteht. Andererseits aber handelte es stch 
bei diesen jetzt geordneten i j 10 nur um erne Neuregelung nach einem 
bisher schon geltenden, beiderseits akzeptierten System, d. h. dem 
System der festen Bindung aller wichtigen Positionen der beiderseitigen 
Zolltarife unter gegenseitiger Einraumung der unbedingten Meist- 
begunstigung, wahrend die noch ausstehende Regelung zunachst eine 
Verstandigung uber das hierbei fur die Zukunft anzuwendende 
System erfordert. 
Dah es bei der Neuregelung unseres handelspolitischen Verhaltnisses 
zu den sogenannten „Meistbegunstigungslandern" bei der jetzigen volligen 
Unstimmigkeit der beiderseits zur Anwendung gebrachten Systems — 
d. h. auf deutscher Seite: Gewahrung der unbedingten, glatten Meist- 
begunstigung, aus gegnerischer Seite entschiedenste grundsatzliche Ver- 
sagung einer solchen Meistbegunstigung und lediglich formelle Einraumung
	        
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