10
Diese Zahlen geben ein zufriedenstellendes Bild; die Häuser zu a
und b sind mit zwei Ausnahmen einstöckig und liegen in der alten
Dorfstrrße, die übrigen verteilen sich meist aus die Woltersdorfer Straße.
Unangenehm fallen nur auf die zu b und i bezeichneten Gebäude.
Diese sind jedoch nicht als zwei Gebäude anzusehen/) sondern es handelt
sich in dem Falle b um ein Gehöft, bei dem ein Wirtschaftsgebäude
in ein Wohnhaus umgewandelt wurde. Die Wohnungsverhältnisse sind
hier nicht gerade schlecht zu nennen, unwürdig aber eines Menschen
im 20. Jahrhundert ist die Zusammenpferchung unter i. Dieses Wirt-
schaftsgebilde besteht aus zwei einstöckigen Vorderhäusern. In dem
einen befindet sich eine Schaukwirtschaft, die mit einem Tanzsaal in
Verbindung steht; der früher große Wirtschaftshof mit Scheune ist mit
zwei Reihen kleiner Wohngebäude besetzt, deren Mieter den ärmeren
Volksklassen angehören und auf billige Wvhimngen angewiesen sind.
Der Brunnen befindet sich dicht an der Abwässergrnbe und steht wegen
seiner geringen Tiefe höchstwahrscheinlich mit dieser im Zusammenhang,
worauf auch zwei dort aufgetretene Fälle von Typhus hinzuweisen scheinen.
Daß solche überaus ungenügenden sanitären Zustände geduldet werden,
ist unverständlich.
Die Anzahl der ständig bewohnten Gebäude in der Gemarkung
Kleinschönebeck außerhalb des alten Dorfes, hauptsächlich also Fichtenau,
beträgt 177 mit 359 Haushaltungen/ das ist durchschnittlich 2,02 auf
das bewohnte Gebäude. Diese Haushaltungen verteilen sich, wie folgt:
74
Gebäude mit 1 Haushaltung (en) — 74
59
„ „ 2
„ = 118
22
,, 3
„ = 66
U
.. 4
— 44
9
„ 5
» — 46
2
» ,, 6
„ = 12
Sa.: 369
Diese Zahlen sind durchweg erfreulich; sie beweisen, daß die Ein
und Zweifamilienhäuser durchaus herrschend sind und bauliche Auswüchse
selten ivaren.
Die Bevölkerung selbst scheidet sich, wie schon aus der Benierkung
„ständig bewohnte Gebäude" hervorgeht, in ständige Bewohner und
zeitweise, die hier ihren zweiten Wohnsitz haben und nur die schönen
Monate auf dem Lande verbringen. Diese konnten in der Statistik nicht
erfaßt werden, da sie nicht in der Gemeinde zur Einkommensteuer ver-
‘) Im Gegensatz zur Volkszählung, die jedes Haus als solches zählt, stellen die
Gemeindelisten wirtschaftliche Einheiten dar, z. B- wird ein Bauernhof mit getrennten
Wohngebäuden des Besitzers und Arbeiters als ein Wohngebäude aufgenommen,
ebenso sind im Garten oder auf dem Hofe liegende, zum Grundstück gehörige Neben
häuser, zusammen mit dem Hauptgebäude als ein Wohnhaus aufgeführt.