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Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen.
indirekte Besteuerung, z. B. die Bierbesteuerung, innerhalb der reichs
gesetzlichen Grenzen ausbauen, und, namentlich für Orte wie Nau-
heim, läge die Wertzuwachssteuer neben einem hohen kommunalen
Jmmobiliarumsatzstempel besonders nahe. Sollte aber der eine oder
andere der Grundbesitzer, die, wie man weiß, ja vielfach nur Stroh-
Männer sind, den erhöhten Steueranforderungen nicht gewachsen sein
und sich deswegen nicht mehr halten können, so ist das, vom volks
wirtschaftlichen Standpunkte aus betrachtet, kein allzugroßes Unglück.
Die Strohmünnerwirtschaft ist immer ein Übel gewesen und zeitigt
Verhältnisse, die alles, nur nicht gesund, sind. Im Notfälle gibt es
übrigens noch einen andern Ausweg, an den diejenigen, die immer
wieder mit Nauheim exemplifizieren, wie es scheint, noch gar nicht
gedacht haben. Wenn der hessische Gesetzentwurf den Gemeinden die
Möglichkeit offen läßt, mit ministerieller Genehmigung Sondergewerbe
steuern, die von der regulären im Besteuerungsmaßstabe abweichen,
zu erheben, warum wird diese Autonomie nicht auch auf die Grundsteuer
ausgedehnt? Kommunen, die bei dem Schuldenabzug durchaus nicht
zu ihrem Rechte kommen, könnte man ja eventuell gestatten, Grund
steuern nach dem Bruttovermvgenswerte zu erheben. Was jetzt die
Regel sein soll, würde dann die Ausnahme sein. Das Prinzip wäre
freilich durchbrochen. Das schadet aber nichts. Denn soweit das
Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden in Frage kommt, wird das
immer der Fall sein.
Interessant ist übrigens die Tatsache, daß man erst jetzt, wo
die Realsteuern reine Kommunalstenern geworden sind, immer lvieder
das Verbot des Schuldenabzugs mit dem Prinzip der Besteuerung
nach dem „lokalen Interesse" zu verteidigen sucht. Man kann, wie
ich glaube, nachweisen, woher dieser Trick einer bestechenden Steuer
dialektik, die für viele Leute sich bis zum Dogma verdichtet hat,
stammt. Dieses offizinelle Pflänzchen j,,x>ax>aver antidebitorium
vulgare Miqu.“) ist im Schatten des Kastanienwäldchens, wo be
kanntlich das preußische Finanzministerpalais steht, und in dem Miguel
so lange residiert hat, gewachsen. Ich gebe zu, daß dieses so er
probte Beruhigungsmittel allenfalls bei der Kommunalbesteuerung
wirksam sein könnte. Bei der Staatsbesteuernng, namentlich der