fullscreen: Mehr Freiheit im Welthandel!

nach dem Engros-Preis verzollt werden, zu dem die Ware in 
Holland verkauft würde. Für das Warenlager mußte die Firma 
auf diese Weise 25—30% mehr Wert angeben, als die Ware 
in Wirklichkeit hatte. Falls daher deutsche Firmen in Holland 
ein Warenlager errichten, sind sie gegenüber den holländischen 
Grossisten infolge der hohen Zölle im Hintertreffen. Nach den 
jetzigen holländischen Vorschriften, die auch durch den deutsch- 
holländischen Handelsvertrag nicht abgeändert worden sind, 
ist an diesem Zustand nichts zu ändern. 
Die Vereinigten Staaten von Nordamerika haben einen aus- 
gesprochenen Hochschutzzolltarif. Im deutsch-amerikanischen 
Handelsvertrag sind keine Zolltarifabreden getroffen. Deutsch- 
land gewährt den Vereinigten Staaten Meistbegünstigung, 
Diese bekommen infolgedessen alle Vergünstigungen eingeräumt, 
die Deutschland anderen Ländern zugesteht. Dagegen ist unsere 
Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten durch die hohen Zölle 
sehr behindert. Amerika kann ohne Verletzung des Handels- 
vertrages einseitig Zollerhöhungen vornehmen. Trotz der Fest- 
legung der Wirtschaftsbeziehungen durch einen Handelsvertrag 
ist die Union dazu übergegangen, auf deutsche Eisen- und Stahl- 
erzeugnisse Zuschlagszölle in der Höhe der Exportprämie zu 
erheben, wie sie von der Rohstahlgemeinschaft gewährt werden. 
Auf Grund amtlicher deutscher Schritte ist diese Mehrzollbe- 
lastung zwischenzeitlich suspendiert und die Prüfung der Be- 
rechtigung dieser Zuschläge einer gemischten Kommission über- 
tragen worden, Nach den letzten vorliegenden Nachrichten 
besteht eine gewisse Aussicht für die Niederschlagung der 
Zuschlagszölle. Immerhin bringen sie in die exportierenden 
Kreise der deutschen KEisen- und Stahlindustrie eine starke 
Beunruhigung. Solange die Frage nicht geklärt ist, hat es keinen 
Sinn, das Geschäft mit den Vereinigten Staaten besonders zu 
betreiben und für die Propaganda große Kosten aufzuwenden. 
Selbst wenn die Dumpingmaßnahme niedergeschlagen wird, 
besteht nicht die geringste Gewähr dafür, daß über kurz oder 
lang neue Erschwerungen auftreten. 
Bekannt sind die Klagen über die Untersuchungen der 
amerikanischen Schatzamtsagenten. Auch im Bezirk 
der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf haben sich 
hieraus für die Firmen Belästigungen und Störungen im Ge- 
schäftsverkehr mit den Vereinigten Staaten ergeben. Besonders 
eine Werkzeugfabrik unseres Bezirks hat darunter außerordent- 
lich zu leiden. Infolge Mißstimmigkeiten hat man ihre Erzeug- 
nisse in den Vereinigten Staaten lange Zeit aufgehalten. Sie 
wurden .dem Empfänger erst sehr spät ausgeliefert. Durch die 
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