nach dem Engros-Preis verzollt werden, zu dem die Ware in
Holland verkauft würde. Für das Warenlager mußte die Firma
auf diese Weise 25—30% mehr Wert angeben, als die Ware
in Wirklichkeit hatte. Falls daher deutsche Firmen in Holland
ein Warenlager errichten, sind sie gegenüber den holländischen
Grossisten infolge der hohen Zölle im Hintertreffen. Nach den
jetzigen holländischen Vorschriften, die auch durch den deutsch-
holländischen Handelsvertrag nicht abgeändert worden sind,
ist an diesem Zustand nichts zu ändern.
Die Vereinigten Staaten von Nordamerika haben einen aus-
gesprochenen Hochschutzzolltarif. Im deutsch-amerikanischen
Handelsvertrag sind keine Zolltarifabreden getroffen. Deutsch-
land gewährt den Vereinigten Staaten Meistbegünstigung,
Diese bekommen infolgedessen alle Vergünstigungen eingeräumt,
die Deutschland anderen Ländern zugesteht. Dagegen ist unsere
Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten durch die hohen Zölle
sehr behindert. Amerika kann ohne Verletzung des Handels-
vertrages einseitig Zollerhöhungen vornehmen. Trotz der Fest-
legung der Wirtschaftsbeziehungen durch einen Handelsvertrag
ist die Union dazu übergegangen, auf deutsche Eisen- und Stahl-
erzeugnisse Zuschlagszölle in der Höhe der Exportprämie zu
erheben, wie sie von der Rohstahlgemeinschaft gewährt werden.
Auf Grund amtlicher deutscher Schritte ist diese Mehrzollbe-
lastung zwischenzeitlich suspendiert und die Prüfung der Be-
rechtigung dieser Zuschläge einer gemischten Kommission über-
tragen worden, Nach den letzten vorliegenden Nachrichten
besteht eine gewisse Aussicht für die Niederschlagung der
Zuschlagszölle. Immerhin bringen sie in die exportierenden
Kreise der deutschen KEisen- und Stahlindustrie eine starke
Beunruhigung. Solange die Frage nicht geklärt ist, hat es keinen
Sinn, das Geschäft mit den Vereinigten Staaten besonders zu
betreiben und für die Propaganda große Kosten aufzuwenden.
Selbst wenn die Dumpingmaßnahme niedergeschlagen wird,
besteht nicht die geringste Gewähr dafür, daß über kurz oder
lang neue Erschwerungen auftreten.
Bekannt sind die Klagen über die Untersuchungen der
amerikanischen Schatzamtsagenten. Auch im Bezirk
der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf haben sich
hieraus für die Firmen Belästigungen und Störungen im Ge-
schäftsverkehr mit den Vereinigten Staaten ergeben. Besonders
eine Werkzeugfabrik unseres Bezirks hat darunter außerordent-
lich zu leiden. Infolge Mißstimmigkeiten hat man ihre Erzeug-
nisse in den Vereinigten Staaten lange Zeit aufgehalten. Sie
wurden .dem Empfänger erst sehr spät ausgeliefert. Durch die
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