Full text : Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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Sollte  in  diesem  Kampfe  Bayern  den  Sieg  davontragen,
fo  wird  auch  den  thüringischen  Brauereien  geradezu
der  Gnadenstoß  versetzt.  Man  hätte  hier  auf  Grundlage  der
tatsächliche!:  Verhältnisse  vorgehen  sollen,  dann  hätte  man
sicher  diesen  schweren  Fehler  gegen  die  an  der  bayerischen
Grenze  gelegenen  norddeutschen  Brauereien  vermieden.  Die
Abgabe  von  2  Mk.  war  keinesfalls  zu  hoch,  sonst  hätte  sich
die  Einfuhr  bayerischer  Biere  nach  Norddeutschland  nicht  so
wesentlich  heben  können.  Sie  stieg  von  610  000  bl  im  Jahre
1874  ans  2  588  000  hl  int  Jahre  1903.  Es  liegt  somit  auch
nicht  der  geringste  Anlaß  vor,  diese  Verhältnisse  noch  weiter
zugunsten  von  Bayern  und  zuungunsten  von  Norddeutschland
zu  verschieben.  Dies  soll  nun  aber,  und  zwar  in  der  empfindlichsten ­
  Weise,  der  Fall  werden  durch  die  neue  Brausteuervorlage. ­

Das  Interesse  an  der  Höhe  dieser  Übergangsabgabe  ist  nicht
das  gleiche  für  ganz  Norddeutschland.  Hier  an  der  Grenze
wird  sie  jedoch  zur  Lebensfrage.  Je  weiter  nach  Norden,
desto  mehr  steigern  sich  natürlich  die  sehr  erheblichen  Versandspesen; ­
  letztere  nehmen  bald  eine  solche  Höhe  an,  daß  die
bayerischen  Biere  nur  noch  als  Luxusbiere  auftreten  und
außer  Konkurrenz  stehen  mit  den  norddeutschen  Lagerbieren.
Ganz  anders  an  der  Grenze.  Dort  wird  das  Bier  mit  deut
eigenen  Wagen  oder  unter  geringfügigen  Versandspesen  angefahren; ­
  hier  sind  diese  Spesen  normal,  ganz  dieselben,
welche  auch  die  hiesigen  norddeutschen  Brauereien  haben,  hier
versagt  daher  der  Schutz  durch  Frachtspesen.  Somit  verursachen ­
  die  bayerischen  Brauereien  hier  eine  ganz  andere
Konkurrenz  als  weiter  im  Norden;  oft  unterbieten  sie  schon
jetzt  die  hiesigen  Brauereien  um  1  Mk.  fürs  Hektoliter.  Wodurch ­
  dies  möglich  ist,  soll  später  erklärt  werden.
Die  sehr  umsichtige  bayerische  Regierung,  welche  stets
ein  ganz  besonderes  Interesse  und  auch  ein  ganz  besonderes
Verständnis  für  alle  Fragen  zeigte,  welche  die  Brauindustrie
betreffen,  erstrebt  es  also,  daß  auf  Kosten  namentlich  der
Grenzländer  den  bayerischen  Brauereien  ein  weiterer  großer
Borteil  zugewiesen  werden  soll.  Wie  es  gekommen  ist,  daß
die  norddeutschen  Regierungen  dies  zuließen,  kann  natürlich
hier  nicht  erörtert  werden:  Hat  man  sich  in  ungenügender
Weise  Rechenschaft  abgelegt  von  den  betreffenden  Verhältnissen, ­
  hat  man  es  nicht  für  nötig  gehalten,  die  eigene  Industrie
und  damit  das  eigene  Interesse  zu  schützen,  brachte  die  Auslegung ­
  des  Zollvereinsvertrags  die  Entscheidung,  sei  ihm  wie
ihm  wolle,  hier  sind  nur  die  Tatsachen  festzustellen.
In  dem  ersten  Abschnitt  bemerkten  wir,  daß  die  Mehrbelastung ­
  durch  die  neue  Steuer  1,75  Mk.  fürs  Hektoliter
betragen  werde.  Weitere  Feststellungen,  wie  sie  auch  in  der
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