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p Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung“,
ihm. Zwar bedeutet auch die Eigenlage eine denkbar schärfste
Unterscheidung der Dinge; für jedes Konkretum gilt sie notwendig
anders als für jedes andere. Aber gerade sie, die den Kern des
Sonderbegriffes ausmacht, verrät den charakteristischen Zug aller
Idiographie: Die Eigenlage ordnet das Konkretum gedanklich
einem großen und einmaligen Zusammenhang ein, der in der
Wirklichkeit alles Konkrete anschaulich umfängt: einem All-
zusammenhang. Bei seinem Streben nach dem Besonderen hält
sich also das idiographische Denken an jenes Unterscheidende der
Dinge, das uns zugleich über ihren Zusammenhang in
der Wirklichkeit aufklärt.
So erhellt jetzt, weshalb die arthaften Urteile, soweit sie an der
Eigenart bauen — von der kategorialen Unterlage stets abgesehen
— ein fremder Stoff im Sonderbegriffe sind. Es kennzeichnet
diese Urteile, daß sie das Konkretum aus seinen anschaulichen
Zusammenhängen herausheben, um es mit den Trägern der
gleichen Merkmale in die rein gedankliche Verbindung einer
„Unterart“ zu bringen. Mit dieser Zusprache zu immer engeren
Unterarten ist dem idiographischen Denken nicht gedient. Vielmehr
bleibt daraufhin auch die Verflechtung dieser Urteile, die Eigenart
selber, ein Fremdkörper im Organismus des Sonderbegriffes. Soll also
die Synthese von Eigenart und Eigenlage gelingen, sollen alle
Bestimmungen, die im Angesichte des Konkretums überhaupt möglich
sind, untereinander verbindbar werden, dann bedarf es einer
spezifischen Fortbildung der arthaften Urteile. Genauer
gesagt, die letzteren müssen ihren materiellen Inhalt an Urteile ab
geben, in denen eine ganz andere Absicht lebt: nicht die Absicht
einer Unterordnung unter Artbegriffe, sondern einer Ein
ordnung in anschauliche Zusammenhänge. Jene Erbschaft
treten nun die Urteile über das Gefüge und über die Stellung
an; arthafte Bestimmung wandelt sich in Bestimmung der Struktur
und Konstellation.
Das arthafte Urteil: „Dieser Berg ist spitz“, besagt materiell
nichts wesentlich anderes als etwa ein Urteil von der Form: „Die
Erdoberfläche gestaltet sich an dieser Stelle zu einem kegelförmigen
System steiler Hänge aus“. Der Inhalt dieser beiden Urteile ist an
nähernd der gleiche, wohl aber sind beide von einer verschiedenen
Absicht getragen. Im ersten Urteile berichte ich über das Ergebnis
eines anschaulichen Vergleiches, der von Berg zu Berg vollzogen wird,
und den ich auch numerisch präzisieren kann, durch Angabe der
Winkel, die ein Vertikalschnitt des Berges aufweist; wobei es immerzu