Object: Wirtschaft als Leben

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p Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung“, 
ihm. Zwar bedeutet auch die Eigenlage eine denkbar schärfste 
Unterscheidung der Dinge; für jedes Konkretum gilt sie notwendig 
anders als für jedes andere. Aber gerade sie, die den Kern des 
Sonderbegriffes ausmacht, verrät den charakteristischen Zug aller 
Idiographie: Die Eigenlage ordnet das Konkretum gedanklich 
einem großen und einmaligen Zusammenhang ein, der in der 
Wirklichkeit alles Konkrete anschaulich umfängt: einem All- 
zusammenhang. Bei seinem Streben nach dem Besonderen hält 
sich also das idiographische Denken an jenes Unterscheidende der 
Dinge, das uns zugleich über ihren Zusammenhang in 
der Wirklichkeit aufklärt. 
So erhellt jetzt, weshalb die arthaften Urteile, soweit sie an der 
Eigenart bauen — von der kategorialen Unterlage stets abgesehen 
— ein fremder Stoff im Sonderbegriffe sind. Es kennzeichnet 
diese Urteile, daß sie das Konkretum aus seinen anschaulichen 
Zusammenhängen herausheben, um es mit den Trägern der 
gleichen Merkmale in die rein gedankliche Verbindung einer 
„Unterart“ zu bringen. Mit dieser Zusprache zu immer engeren 
Unterarten ist dem idiographischen Denken nicht gedient. Vielmehr 
bleibt daraufhin auch die Verflechtung dieser Urteile, die Eigenart 
selber, ein Fremdkörper im Organismus des Sonderbegriffes. Soll also 
die Synthese von Eigenart und Eigenlage gelingen, sollen alle 
Bestimmungen, die im Angesichte des Konkretums überhaupt möglich 
sind, untereinander verbindbar werden, dann bedarf es einer 
spezifischen Fortbildung der arthaften Urteile. Genauer 
gesagt, die letzteren müssen ihren materiellen Inhalt an Urteile ab 
geben, in denen eine ganz andere Absicht lebt: nicht die Absicht 
einer Unterordnung unter Artbegriffe, sondern einer Ein 
ordnung in anschauliche Zusammenhänge. Jene Erbschaft 
treten nun die Urteile über das Gefüge und über die Stellung 
an; arthafte Bestimmung wandelt sich in Bestimmung der Struktur 
und Konstellation. 
Das arthafte Urteil: „Dieser Berg ist spitz“, besagt materiell 
nichts wesentlich anderes als etwa ein Urteil von der Form: „Die 
Erdoberfläche gestaltet sich an dieser Stelle zu einem kegelförmigen 
System steiler Hänge aus“. Der Inhalt dieser beiden Urteile ist an 
nähernd der gleiche, wohl aber sind beide von einer verschiedenen 
Absicht getragen. Im ersten Urteile berichte ich über das Ergebnis 
eines anschaulichen Vergleiches, der von Berg zu Berg vollzogen wird, 
und den ich auch numerisch präzisieren kann, durch Angabe der 
Winkel, die ein Vertikalschnitt des Berges aufweist; wobei es immerzu
	        
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