Haushaltsrechnungen.
131
§ 6
Anschreibungen, sondern Rechnungsbücher von mindestens einjähriger Dauer zu
grunde gelegt; sie ist unter den wenigen, fast durchweg neueren und aus germani
schen Gebieten stammenden Erhebungen auf gleicher Grundlage weitaus die größte.
In diesem Uebergang vom vorauseilenden „Budget“ 4 * ) (Voranschlag) zur nach
hinkenden „Rechnung“ liegt der wichtigste neuere Fortschritt der Haushaltungs
statistik. Als eine besonders empfindliche Lücke ist die Spärlichkeit der Kenntnis
des Haushalts bemittelter Familien geblieben 2 ).
Bei all dieser Haushaltungsstatistik darf freilich nicht übersehen werden, daß
sie um so weniger typische Durchschnittsverhältnisse zum Ausdruck bringt, je sorg
fältiger die Rechnungsbücher geführt worden sind; sie repräsentiert eine Auslese
der wirtschaftlichsten Familien. Eine andere, schwer zu überwindende Schwierig
keit für die Vergleichung von Wirtschaftsrechnungen ergibt sich mit der fließenden
Grenze zwischen eigen- und verkehrswirtschaftlicher Haushaltung; schon eine Familie,
die für ihren Bedarf selbst schneidert und wäscht, kann ihre Wirtschaftsrechnung
schwer mit der einer andern Familie vergleichen, die beide Dienstleistungen bezahlt.
Auch die häufige Verschlingung des Familienhaushalts mit fremden Wirtschaften
(von Kostgängern, Dienstboten, erwerbstätigen Deszendenten) erschwert die Ein
sicht wesentlich; dieser Schwierigkeit ist bisher wenig Rechnung getragen worden.
Das Ergebnis dieses gewaltigen Aufwands von Sammelmühe ist für die exaktere
Kenntnis sozialer Zustände und sozialen Elends ein reiches; für die Konsumtions
theorie ist es nur bescheiden, auch wenn man es in den Faltenwurf des „Engelschen
Gesetzes“ und des „Schwabeschen Gesetzes“ kleidet; immerhin ist es lehrreich. Das
Engelsche Gesetz vom Jahre 1857 besagt, daß der Arme für das Existenz
bedürfnis an Nahrung zwar einen geringeren Geldbetrag ausgibt als der Wohl
habende, aber eine größere Quote seines Einkommens; je höher das Einkommen,
eine um so reichlichere Quote bleibt für minder unentbehrliche Ausgaben übrig.
Hat man doch von der Familie Rotschild gelegentlich gesagt, daß sie ohne Extra
vaganzen kaum imstande sein würde, mehr als 1% ihres Einkommens für unent
behrliche und entbehrliche eigene Bedürfnisse zu verausgaben, und zur Kapitali
sierung von 99% quasi gezwungen sei. Dieses Engelsche Gesetz hätte man zwar
bei einiger Ueberlegung schon von vornherein vermuten können, weil der Nahrungs
aufwand physiologisch beschränkt ist; aber doch befriedigt es, das von selbst Ein
leuchtende auch statistisch im großen ganzen 3 ) bestätigt zu finden und sich zahlen
mäßig veranschaulichen zu können, wie wenig Geld der kleine Mann für physiolo
gisch entbehrliche Kulturzwecke übrig behält.
Es muß aber gleich hinzugefügt werden, daß die Quote der Nahrungsausgabe
nicht nur vom Einkommen, sondern auch von der Kopfzahl der Familie
abhängt. Kopfreiche Familien müssen zwar ihre Ernährung verbilligen 4 ); aber da
sie an anderen Ausgaben noch mehr sparen, so steigt die Quote ihrer Nahrungsaus
gaben 6 * * * 10 ). Sind nun die ärmeren Familien kopfreich, so kommt das Engelsche Gesetz
zu verschärftem Ausdruck; zeichnen sich dagegen die Familien der höheren Ein
kommensstufen durch erhöhte Kopfzahl aus, so wird das Gesetz abgeschwächt.
4 ) Der Ausdruck Familienbudgets wird übrigens vielfach sprachwidrig promiscue für Vor
anschläge, Schätzungen und Rechnungen des Familienhaushalts gebraucht. Die Verwirrung
wird dadurch gesteigert, daß die Quellen oft nicht erkennen lassen, ob Voranschlag, Schätzung
oder Rechnung vorliegt.
2 ) Eine Zusammenstellung der hauptsächlichen vorhandenen Daten über die Nahrung
bemittelter Familien gibt Grotjahn S. 11 f. Einen kleinen Beitrag hat das Statistische Reichs
amt 1911 durch zwei Wirtschaftsrechnungen von Familien höherer Beamter beigesteuert
(3. Sonderheft des Reichsarbeitsblatts).
3 ) Ueber abweichende Beobachtungen vgl. Kestner, S. 343.
4 ) Nach der deutschen Erhebung von 1907 sinkt die absolute Nahrungsausgabe, auf den
erwachsenen Mann als Einheit umgerechnet, mit der Kopfzahl (2—9) bei 391 Familien von
478 auf 328 Mark.
s ) Bei 851 Familien derselben Erhebung von 40,6% bei 2 Personen bis auf 58,2% bei
10 Personen.
9*