Object : Internationale Konvention zum gegenseitigen Schutz privater Vermögensrechte im Ausland

Je nach Art und Umfang des industriellen Unternehmens kann
das Kontensystem eine größere Ausdehnung erfahren — durch
Teilung des Kontos der allgemeinen Werkarbeit, durch Einrichtung
von Konten für den Betrieb von Anlagen usw., durch Trennung des
Kontos der Erzeugnisse in mehrere nach rechnerisch auseinander
Zu haltenden Einzelbetrieben usw.
Ein Unternehmen kann die Sachen, die es verkauft, oder die
Stoffe, die es für die Erzeugung benötigt, selbst dem Boden abgewinnen.
 Es hat dann entweder das die Bodenschätze enthaltende
Gelände gekauft oder es hat die Berechtigung zur Ausbeute (Gerechtsame)
 gegen Entgelt erworben. Diese Werbungsgeschäfte
geben Anlaß zur Bildung der entsprechenden Konten: Konto der
Grubenfelder, der Steinbrüche usw. oder Konto der Gerechtsame.
Diese Handelswerte nehmen am Betrieb des Jahres mit dem Teil
des Anschaffungswertes, der der Förderungsmenge des Jahres im
Verhältnis zu dem schätzungsweise festgestellten Gesamtinhalt entspricht,
 teil. In der Höhe dieses Betrages und der Arbeit der Ausbeute
 sind die Stoffe als angeschafft zu betrachten.
Es kann der Fall sein, daß ein Unternehmen des Warenhandels
 gewisse Waren selbst herstellen will. Dann muß durch die Einstellung
 eines Kontos der Erzeugung, gegebenenfalls auch eines Kontos
 der Arbeitsmittel, ein Urteil darüber ermöglicht werden, ob sich
das Unternehmen bei der Selbsterzeugung der Waren besser stellt,
als beim Ankauf im Großen. Um dieses Urteil zu gewinnen, ist das
Konto der Erzeugung zu Lasten des Warenkontos mit dem Betrage
zu erkennen, den der Unternehmer für seinen Erzeugnissen gleich-Wertige
 Waren hätte zahlen müssen, wonach sich der Mehrertrag
der Erzeugung ergibt. Vermehrt die Erzeugung auch die kaufmännische
 Arbeit, so muß ein Anteil daran dem Konto der Erzeugung
belastet werden. Wird auf die kalkulatorische Kontrolle des Erzeugungskontos
 Wert gelegt, so überträgt man die Werke zunächst
auf ein Konto der Erzeugnisse und von diesem mit dem Betrage, den
der Unternehmer für gleichwertige Waren zahlen müßte, auf Warenkonto.
 Das Mehr an kaufmännischer Arbeit, das die Selbsterzeugung
 etwa verursacht, wird dann auf dem Konto der Erzeugnisse
eingestellt.
Bei der letzten und vielgestaltigsten der drei Klassen, in die
wir die kaufmännischen Unternehmungen auf Grund des Gegenstandes
 der Verwertungsgeschäfte eingeteilt haben, denjenigen Unternehmungen,
 die Betriebsarbeit kaufen und verkaufen,
wird neben dem Konto der Arbeitsmittel, die bei vielen dieser Unternehmungen
 naturgemäß eine große Rolle spielen und unter Umständen
 eine weitgehende Kontenteilung bedingen, die einfachste
Form ein Konto der Betriebsarbeit sein, auf dessen Sollseite die
werbende, auf dessen Habenseite die verwertende Betriebsarbeit
sich vereinigt, sodaß der Überschuß der letzteren den Rohertrag
aufweist, der durch die kaufmännische Arbeit auf den Reinertrag
zurückgeführt wird. Bei dem etwas losen Zusammenhang mancher

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